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Doppelbesteuerung bei Verkauf mit Verlust ?

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Gelegentlicher Autor
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Beiträge: 19
Registriert: 25.10.2017

Bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds werden die thesaurierten Erträge der Vorjahre besteuert (soweit in den zugehörigen ESt-Erklärungen auch angegeben) und dann nochmal im Verkaufsjahr bei Verkauf mit Gewinn, d.h. es ergibt sich eine Doppelbesteuerung.

Um dies zu vermeiden weist man ja diese Versteuerungen der Vorjahre nach und zieht deren Summe vom Betrag der Zeile 7 (10) der Anlage KAP ab und trägt das korrigierte (reduzierte) Ergebnis in Zeile 7 (20) ein.

 

Was geschieht eigentlich bei Verkauf mit Verlust ? Keine erneute Besteuerung beim Verkauf und daher ist auch nichts zu tun ?

 

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
Moderator
Beiträge: 604
Registriert: 21.08.2017

Hallo @krebs8,

 

vielen Dank für Ihren Beitrag.

 

Da uns zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht alle Informationen vorliegen, haben wir Ihre Anfrage

zur weiteren Klärung an die zuständigen Kollegen weitergeleitet.  Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie an dieser Stelle selbstverständlich umgehend informieren.

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

CB_Susan

Community-Moderatorin

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
Moderator
Beiträge: 598
Registriert: 17.09.2015

Hallo @krebs8,

Bei der Veräußerung ist zwischen dem Kurserfolg (Gewinn/Verlust) und den aufgelaufenen ausschüttungsgleichen Erträgen zu unterscheiden.

Auch bei einem Verkauf mit Verlust sind die aufgelaufenen Thesaurierungen steuerpflichtig.
Der Ausweis der Thesaurierungen ist deshalb in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Die Beträge dazu finden Sie, sofern der Ertrag bei Erstellung bereits bekannt ist in der Jahressteuerbescheinigung.
Zur Information erhalten unsere Kunden die Information auf dem Thesaurierungsbeleg im OnlineArchiv.

Ob und welche Auswirkungen die Thesaurierungen bei einem Verkauf mit Verlust nach sich ziehen ist in Abhängigkeit weiterer getätigter Geschäfte und der persönlichen Steuersituation individuell zu betrachten.

Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Beste Grüße

CB_Kai
 

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Gelegentlicher Autor
  • Community Beobachter
Beiträge: 19
Registriert: 25.10.2017

Danke für die Antwort. Der erste Teil ist selbstverständlich.

Die eigentliche Frage beantworten Sie mit "Ob und welche Auswirkungen die Thesaurierungen bei einem Verkauf mit Verlust nach sich ziehen ist in Abhängigkeit weiterer getätigter Geschäfte und der persönlichen Steuersituation individuell zu betrachten."

 

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, daß bei Verkauf mit Gewinn (nochmal) versteuert wird, aber bei Verkauf mit Verlust nicht. Der Staat will ja schließlich von den Gewinnen was abhaben und nicht auch noch bei Verlusten.

 

Wieso und in welchen Fällen z.B. soll also die persönliche Steuersituation eine Besteuerung bei einem Verkauf mit Verlust beeinflussen ?

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