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Details zu vinkulierten Namensaktien

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 30.08.2017

Ein freundliches "Hallo!" in die Runde!

 

Zu folgender Frage würde ich mich über eine Antwort freuen:

 

Einleitung:

Sofern man vinkulierte Namensaktien erwirbt und der Eintragung ins Aktienregister nicht wiederspricht, kann man sich an der Aktie erfreuen. Im Verkaufsfall könnte die AG dem Verkauf wiedersprechen. 

 

Fragen:

1) Ist soetwas schon einmal vorgekommen?

 

2) Wie wird das dann in der Praxis gehandhabt? Fallen Gebühren an?

 

3) Ist die Aktie dann praktisch unverkäuflich? Dies müßte ja einen Werteverfall nachsich ziehen?!?

 

Vielen Dank für die Antworten!

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1 Antwort 1

Moderator
Beiträge: 589
Registriert: 17.09.2015

Hallo @VMV,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vinkulierte Namensaktien dienen im Kern dazu ein Unternehmen gegen eine ungewünschte Übernahme oder Einflussnahme zu sichern. Eine Gesellschaft kann also verhindern, dass ein Aktionär Einfluss auf die Firma gewinnt. Das bezieht sich auf den Kauf einer Aktie, nicht auf den Verkauf.

Auf der Ebene des privaten Anlegers ist dies aber eher eine theoretische Option. Bei Anlegern welche einem Eintrag widersprechen werden die Papiere über die BNP Paribas eingetragen. Der Aktionär kann die Papiere handeln und auch Dividenden erhalten, aber sein Stimmrecht nicht nutzen.

Die Aktien sind also handelbar. Eine Auswirkung auf den Kurs der Aktie hat die Regelung nicht.

Beste Grüße

CB_Kai

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