Ein freundliches "Hallo!" in die Runde!
Zu folgender Frage würde ich mich über eine Antwort freuen:
Einleitung:
Sofern man vinkulierte Namensaktien erwirbt und der Eintragung ins Aktienregister nicht wiederspricht, kann man sich an der Aktie erfreuen. Im Verkaufsfall könnte die AG dem Verkauf wiedersprechen.
Fragen:
1) Ist soetwas schon einmal vorgekommen?
2) Wie wird das dann in der Praxis gehandhabt? Fallen Gebühren an?
3) Ist die Aktie dann praktisch unverkäuflich? Dies müßte ja einen Werteverfall nachsich ziehen?!?
Vielen Dank für die Antworten!