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Basisinformation

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aktuell kommt bei der Erfassung von Kaufordern teilweise der Hinweis " aufgrund fehlender Basisinformation kann der Auftrag nicht erfaßt werden ".

 

Ich nehme an, es steht im Zusammenhang mit der aktuellen Änderung der Informationspflichten.

 

Wie können die Aufträge erfaßt werden ?

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Die BNP Paribas sollte sich jedoch dringend für seine Kunden einsetzen, sonst gibts demnächst eine wirklich schlechte Bewertung. Wenn wenigstens die schon gekauften Papiere noch gehandelt werden könnten, so werden hier einem Verluste aufgezwungen! Das muss zum Kundenservice gehören, dass man sich hier für den Kunden einsetzt. Ich wurde auch immer noch nicht zurückgerufen, wie die Dame mir eigentlich am Telefon zusagte. 
Sonst bin ich ja mit der Consorsbank zufrieden, aber das verärgert mich schon sehr. 


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Es ist so, als würde Aldi nur noch seine Eigenmarken anbieten. Man müsste also, um auch andere Papiere kaufen zu können, bei jedem Emittentenhaus ein Depot eröffnen. Die Banken rechnen wohl mit der Bequemlichkeit der Privatanleger, so dass sie, wie es bei Consorsbank der Fall ist, zumindest vorübergehend, denn die Eröfnung anderer Depots dauert ja auch immer etwas, auf die überteuerten eigenen Papiere von BNP zurückgreifen.
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@MasterOfOptions gegen den Verkauf bereits im Depot befindlicher Papiere spricht rein rechtlich auch ohne vorhandenes Basisinformationsblatt nichts. Bei mindestens einer mir bekannten Bank (nicht Consors) funktioniert der Verkauf auch bei solchen Papieren, die aktuell nicht gekauft werden können.

 

Ich bin davon nicht betroffen (da solches hier nicht im Depot), aber ich würde mich an deiner Stelle mit der Kundenbetreuung in Verbindung setzen. Vielleicht ist ein Verkauf auch per fernmündlicher Order möglich.

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Ich habe mich jetzt einmal bei der BaFin schlau gemacht und dort angerufen.  Man hat mir geraten, mich schriftlich zu beschweren, da die europäische Richtlinie offenbar nicht umgesetzt wird und dadurch nicht mehr,  sondern weniger Transparenz und Wettbewerb das Resultat ist. Zumindest die Emittenten, die zugleich ein Bankhaus sind, unterlägen der Aufsicht der BaFin und  seien zur unverzüglichen Umsetzung der MiFID II Richtlinie verpflichtet, so die nette Dame am Verbrauchertelefon der BaFin.

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Hallo Mr. Kai,

 

es ist bestimmt so, dass die Consors in diesem Fall nichts für die TATSACHE kann bzw. für die Umstände, die sich auf Grund der neuen Gesetzeslage ergeben!

 

ABER: Es wäre schon schön (wie übrigens ind anderen Fällen auch), wenn Ihr euch bei den Antworten mal ein wenig von diesen Beamten- bzw. Politiker-Floskeln verabschieden würdet und einfach Dinge mal so beantwortet, dass sie auch ein normaler User noch versteht.

Schön wäre z.B. wenn man erfahren könnte, WANN ca. diese komischen Basis-informationen, zum "voraussichtlich" spätesten Zeitpunkt, bei allen betroffenen Produkten hinterlegt sind ? ODER ob Consors bei den betroffenen Emittenten mal Druck macht ? Oder oder oder..... Es gäbe vieles, was einem da mehr hilft als dieses (Sorry) Geschwurbel 🙂 ).


AUßERDEM: Es mag schon sein, dass es nicht in eurer Verantwortung liegt, dass dieses Gesetz nun die beklagten Produkte betrifft aber ich glaube schon, dass es in eurer Verantwortung gewesen wäre, Anleger aus diesem Produktsegment spätetens ab November über die Folgen zu informieren!

 

Danke trotzdem für eine grundsätzlich gute Arbeit und Seriösität!!!

 

M.Braun

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Hallo liebe Community,

auch ich kann Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen und habe mich deshalb gerne erkundigt, wie der Stand der Dinge ist.

Aus der Fachabteilung haben wir die Mitteilung erhalten, dass unserem Datenlieferanten "Wertpapiermitteilungen" ca. 1,1 Mio. verbriefte Derivate, wie Zertifikate und Optionsscheine PRIIPs-Daten vorliegen.

Das sind ca. 55% - 60% aller verbrieften Derivate.

Von den fehlenden PRIIPs liegt dem Datenlieferanten somit noch keine Information vom Produkthersteller (Emittenten) vor und ohne PRIIPs sind keine Käufe möglich. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Wir informieren Sie gerne an dieser Stelle sobald uns Informationen zu den fehlenden PRIIPs vorliegen.

Ich wünsche einen - unabhängig davon - erfolgreichen Tag und grüße Sie herzlichst.

CB_Carolin
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Liebe @CB_Carolin,

 

dennoch darf die Frage gestattet sein, warum Sie Ihre Kunden nicht über solch eine dramatische Änderung informieren. In meinem Konkreten Fall zog ein Stop-Loss auf ein Commerzbank DAX Zertifikat noch am letzten Handelstag im alten Jahr. Das selbe Zertifikat wollte ich dann im Januar nachkaufen. Inzwischen ist der Rebound gut gelaufen, wie ich mir dieses erhofft habe, nur leider ohne mich. Wäre ich über die voraussichtliche Beschränkung noch im alten Jahr Informiert gewesen, hätte ich sicher den Stop Loss aufgelöst und hätte das Zertifikat behalten. 

 

Auch wenn man Ihnen hier nicht anlasten kann, dass die Emittenten die Informationen nicht zur Verfügung stellen, so doch, dass die Informationspolitik gegenüber der Kunden eher - sagen wir - ausbaufähig ist. Ein Schreiben über MiFID Änderungen gab es ja sogar. Warum kann man solch signifikante Punkte dort nicht ebenfalls aufnehmen. 

Darüber hinaus hätte man bereits in der Übersicht zum Papier einblenden können, dass die Infos fehlen. So wäre es vor Jahreswechsel für jeden sehr einfach gewesen zu entscheiden, wie er zu handeln gedenkt. Auch ein rechtzeitiges Nachkaufen noch im alten Jahr wäre dann sicher eine Option gewesen.

 

Ich hasse es, Gewinne an mir vorbei ziehen lassen zu müssen, nur weil Banken sich nicht auf einer technologischen Ebene abstimmen können. Wahrscheinlich sterben langsam alle Cobol Entwickler weg um das wackelige Bankensystem aufrecht zu erhalten. Der Emittent meines gewünschten Papiers ist die Commerzbank, auch nicht gerade ein Wald und Wiesen Verein... Verständnis für die Situation werden Sie bei mir nur schwer Wecken können. Doch mit konkreten Aussagen über die weitere Vorgehensweise die Sie gedenken in diesem Thema zu beschreiten, voraussichtlichen Laufzeiten, alternativen Möglichkeiten etc. wäre für den ein oder anderen sicher noch etwas zu retten.

 

Ein Beispiel? In meiner Support-Anfrage zu einem bestimmten Papier wurde nur lapidar geantwortet, dass die Infos fehlen. Wäre es für die Consorsbank so schwer ein ähnliches Papier vorzuschlagen, bei dem man dann nicht erst nach Eingabe der gesamten Kaufdaten feststellen muss, dass man es nicht bekommen kann? Nur mal so als kundenfreundliche Unterstütztung. Letztlich nicht ganz uneigennützig, denn bei der Transaktion verdienen Sie ja schließlich mit. 

 

Just my 10ct...

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Dem Beitrag kann ich voll zustimmen; erschwerend kommt m.E. hinzu, dass ja bekanntlich zum 29.12.2017 alle Aufträge an der Frankfurter Börse aufgrund einer technischen Änderung gestrichen wurden. Ich habe meine gestrichenen Aufträge nur zum Teil wieder erfassen können aufgrund der fehlenden Basisinformationen.  Außerdem war es mir am Dienstag, 2.1.18 nicht möglich die von mir ausgesuchten Zertifikate zu kaufen ! Bekanntlich hatte der Dax exakt an diesem Tag einen Rücksetzer !

 

Wenn nur für ca. 50% der Zertifikate die Basisinformationen vorliegen, ist dies m.E. ein Thema für die BaFin - mangelhafte Umsetzung der Mifid II -  zu Lasten der gebührenzahlenden Kunden .

 

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Seit Jahresanfang wegen fehlender Basisinformationen kein Kauf möglich.

Z.B. WKN A2HDZ2

 

Wann ist das Problem endlich behoben ?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Norged

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Die Frage würde mich auch interessieren. Aber eigentlich unterstützt das nur den Trend hin zu Kryptowährungen. Es zeigt die Abhängigkeiten von Banken. Wenn die Fehler machen oder irgendwas nicht läuft, können wir nicht handeln. Deshalb ist es wohl mittelfristig besser die Banken außen vor zu lassen und gleich Bitcoins und Ethereum direkt zu kaufen.

 

Schöne Grüße

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