abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Bardividende oder Aktienbezug - Auswirkung auf Erträge und Gewinne

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 30.11.2022

Hallo ...
ich hoffe die Community weiß Bescheid und kann helfen!

 

Eutelsat bietet wahlweise eine Bardividende oder den Bezug von Aktien an.

 

Bei Erhalt der Dividende ist glaube ich alles klar: Die allg. Erträge steigen um den Betrag der Dividende, Quellensteuer, KapSt, Soli, werden abgezogen. Der Differenzbetrag wird gutgeschrieben.

 

Aber wie verhält es sich beim Bezug von Aktien statt der Bardividende?

 

Zudem gibt es 2 Möglichkeiten  a: auf Basis der Bruttodiv ; b: auf Basis der Nettodiv. ( also nach Abzug der Quellenst.)

 

Ich gehe davon aus das der Bezug von Aktien ebenfalls steuerpflichtig ist. Werden die Steuern aus der Dividende gezahlt oder werde ich nach Bezug der Aktien mit der Steuer belastet?

Und welche Auswirkung hat der Bezug von Aktien im Bereich der Verlustverrechnung?

Steigen die Gewinne im Aktien-Verlustverrechnungstopf?

Steigen die allg. Erträge/Gewinne im allg. Verlustverrechnungstopf?

Oder bleibt der Bezug ohne Auswirkung auf die Verlustverrechnungstöpfe und nur die gezahlten Steuern werden den Steuertöpfen zugewiesen? 

 

Welche Auswirkung hat der Bezug nach Möglichkeit "a" und welche der nach "b"?

0 Likes
6 Antworten 6

Autorität
Beiträge: 2206
Registriert: 12.01.2019

Hallo @TREASURER ,

...hier steht soweit alles drin, was für dich interessant ist-------->

https://scueeze.com/blog/stockdividende-dividende-wahlweise-in-form-von-aktien-bekommen/

 

Stockdividende hier KapSt unmittelbar fällig wie bei Bardividende bei Bezug deiner Aktien (Ausnahme sogen. "steuerfreie" Dividenden aus dem steuerlichenEinlagekonto......).

In dem Aktienverlusttopf passiert gar nichts; erst wenn du mit Verlust aktiv Aktien verkaufst, dann kommt dein negativer Ertrag in den Topf und könnte später mit positiven Aktienerträgen verrechnet werden. Kannst du nicht verrechnen, mangels Aktienertrag, dann wird der Verlust ins nächste Jahr oder in die folgenden Jahre fortgeschrieben, so lange, bis du den Topf mit erfolgreichen Aktienverkäufen nullen kannst.

Im Allgem. Verlusttopf passiert natürlich auch nix, da kein negativer Verkaufsertrag vorhanden ist (hier negative Erträge beim Verlustverkauf Anleihen, Fonds, ETF's, Reits.....).

Der Bezug der neuen Aktien mit einem Kurs x würde dann wohl zu einem neuen Einstandskurs deiner Aktien führen. Beim späteren Verkauf von Teilbeständen gilt natürlich die FIFO-Regelung......

Alles natürlich ohne Gewähr; sollte etwas nicht so richtig stimmig sein, gibt es sicherlich von den Forenteilnehmern sehr schnell Korrekturbemerkungen oder Ergänzungen dazu......:).

 

LG

onra

 


Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 30.11.2022

Guten Abend @onra,

 

vielen Dank für Deine Erklärung.

Dadurch das die Stockdividende wie die Bardividende sofort zu versteuern ist und nicht erst bei einer späteren Veräußerung der Aktien, entsteht keine Möglichkeit Erträge zeitlich zu verschieben - schade!
Beste Grüße

AP ( ich musste meinen Namen ändern da dieser geschützt ist ! )

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014

Ich wähle immer die Bardividende. Ist einfacher für die Steuern.

Und bei der Wahl einer Stockdividende muss man auch an die Bankspesen denken, die da fällig werden, sowie die Verrechnung von Bruchstücken. - Ist mir viel zu kompliziert.

Und wenn man Bestand erhöhen will, eben nachkaufen. Oft ist der Kurs nach dem Dividendenabschlag eh günstiger als der Verrechnungspreis bei den Stockaktien.

 


Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 30.11.2022

Hallo @DerBietigheimer ,

danke für Deine Gedanken zu diesem Thema.

Mir ging es bei meiner  Frage darum ob der Bezug von Aktien die Einnahmen aus Dividenden erhöht oder nicht. Also ob sich der Bezug von Aktien statt einer Bardividende nicht  einnahmenerhöhend auswirkt. Da es sich bei Eutelsat um einen ausländischen Wert handelt, hatte ich angenommen, dass die Thesaurierung und Steuer wie bei einem ausländischen Fonds erfolgt, da würde die KapSt. erst beim Verkauf fällig.


Bankspesen! Ich könnte da nicht wirklich eine Information zu finden, bzw. ich bin mir nicht sicher. Wäre das 1% vom Volumen.... ( 1.3 weitere Orderkonditionen ).

Gruß T.

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014

Meistens war das, steuerlich, Dividenden erhöhend. Ist von Staat zu Staat unterschiedlich, sogar auch in Deutschland.

(Wurde manchmal von der Depotbank nachträglich mit Storno und neuer Buchung korrigiert.)

Selbst die IR-Mitteilungen zur Stockdividende sind oft unklar dazu, enthalten den Hinweis "zur steuerlichen Behandlung wurde eine Anfrage an das BMF gestellt", oder "fragenSie dazu Ihren Steuerberater".

In den letzten 20 Jahren hat der Wucher in den Steuer-Pargraphen Irrgärten gewütet.  Und es wird nicht besser.

Es gab Fälle (USA) wo die Bank in D nach einigen Monaten plätzlich noch eine US-Steuer nachbelaste, in D das aber als Herabsetzung des Ankaufspreises behandelt wurde.

Klare Auskünfte gibt es da m.E. nicht - auch was Frankreich, Niederlande oder Belgien betrifft.

Auf alle Fälle verdienen die Steuerberater, und auf AG Seite die Rechtsberater bestens mit diesem Dschungel.

Vermute, deren Verbände haben bei der Erschaffung des Chaos mitgewirkt.

0 Likes

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 19
Registriert: 23.08.2014

Bei den Spanischen Aktien ist die Stockdividende die steuerfreundliche Variante, da dann keine Quellensteuer anfällt, bei der Bardividende aber schon. Auch wenn die Erstattung der 4% (19% QsT  15% anrechenbar) einfach ist, ist die Stockdividende einfach.

Bei COnsors kostet es nichts extra und ist auch nur möglich als Stockdividende dank Clearstream. Wenn die Aktie sparplanfähig, wird die Dividende auch in Bruchteilen angelegt.

Steuerlich ist es wie eine Dividendenzahlung. Es findet eine Steuerbuchung auf dem Verrechnungskonto statt.

0 Likes
Antworten