Hallo.
Hatte EMC Aktien in meinem Depot und habe gesehen, dass Consors mir für die komplette Barabfindung Kapitalertragsteuer und Soli abgezogen hat ohne Berücksichtigung des Kaufzeitpunktes(1999 und 2003). Das kann es doch nicht sein, oder? Und warum wird die komplette Abfindung besteuert und nicht nur der Aktiengewinn?
Grüße
Robert
Mir ist es auch so ergangen. Nach vielen Telefonaten mit Cortal Consors kann ich das alles trotzdem nicht nachvollziehen,dass der ganze Restbestand vom Verkauf der EMC Aktien als Barabfindung verbucht wird, auch wie in meinem Fall es sich um Altbestände handelt Hatte zwar nur einen geringen Teil an EMC Aktien- immerhin im Wert vo € 3.200,00 (ist ja auch Geld).Nach Nachfragen hätte man z.B. .€100.000,-- in EMC Aktien investiert wären dann erhebliche Beträge als Kapitalabfindung gezahlt worden und alles kompett steuerflichtig.Das kann doch nicht sein.Ja und noch etwas bekam ich zur Anwort: Das ist halt das Risiko bei Aktien.
Meine Frage ist aber, hat schon jemand seine Steuererklärung für 2016 gemacht und mit dem Sachbearbeiter bei der Bank gesprochen.? Und was ist wenn ich noch andere Zinseinkünfte habe muss ich diese ja auch bei Zeile 7 eintragen. Soll ich dort einfach die Zinseinkünfte von Cortal Consors weglassen.? Bin auch ganz ratlos.
Hallo allerseits,
eigentlich hatte ich schon alles in meinen Beiträgen vom 20.03.17 gesagt und Hinweise auf Eintragungsmöglichkeiten in die Anlage KAP gegeben. Meine seinerzeit mit Elster vorbereitete StErkl 2016 habe ich nach Eingang der Jahressteuerbescheinigung Consors - wie bereits beschrieben - abschließend bearbeitet. Die Probeberechnung brachte das gewünschte Ergebnis, d.h. vollständige Erstattung/Anrechnung der Steuerabzugsbeträge für die Barabfindung. Und so habe ich die Daten auf die Reise geschickt und mit gelber Post einen kurzen Brief an das FA mit Erläuterungen zum EMC-Fall nebst Hinweis auf das BFH Urteil verschickt und die Dividendengutschrift vom Sept. 2016 mit den Steuerabzugsbeträgen beigefügt.
Und nun zu Deiner Frage: Wenn Du mit Deinen Kapitaleinkünften über dem SparerPB liegst, gibst Du in Zeile 7 nur den Betrag der versteuerten EMC-"Dividende" = Barabfindung ein. Alles andere wie in meinem Beitrag vom 20.03.17 beschrieben.
P.S. Notfalls ist aber auch der Bearbeiter im FA beim Ausfüllen der Anlage KAP behilflich. Die Banken werden keine Hilfestellung leisten (dürfen).
Bin gespannt Erfahrungsberichte.
Danke, werde es so versuche
So ich habe jetzt meinen Steuerbescheid erhalten. Ist alles falsch berechnet. lt Anschreiben konnten die beantragten Kapitalerträge nicht berücksichtigt werden, da keine Steuerbescheinigungen eingereicht wurden. So ein Quatsch. Ich habe alle Steuerbescheinigungen über Zinsen mit einer Auflistung eingereicht. Nichts wurde berücksichtigt.Muss jetzt sogar 1000,-- Steuern nachzahlen. Das kann garnicht sein. Werde mich morgen zum Finanzamt begeben und das dort zu klären versuchen.
Meine eigentlich Frage bezieht sich aber um diesen Zwangsumtausch der EMC Aktien mit Barausgleich. Habe das KAP Formulart wie im obigen Schreiben ausgefüllt.
Hat jemand von Euch schon eine Rückmeldung diesbezüglich vom Finamzamt und in welcher Form? Wäre über eine Antwort dankbar.
Schönen Sonntag
Danke für Deine Nachricht, habegleich ein Gespräach beim Finanzamt. Die haben alles verzottelt. Ich melde mich nach dem Gespräcj wieder
So nachdem ich dem Sachbearbeiter nochmals die angeblich verschwundenen Zinsabrechnungen vorgelegt habe, denke ich war er dann zufrieden. Aber eine neue Zinsbescheinigung von Cortal Consors kostet 10,-- Euro und zuerst muss eine Verlustmeldung gemacht werden. Ich konnte dann den Sachbarbeiter beim Finanzamt doch dazu bringen, dass die Erträgnissaufstellung doch eigentlich die gleichen Zahlen enthält. War dann damit frieden. Auch wollte er die Zwangsumtauschmeldung haben und ich mußte ihm mehrfach erklären, dass die Barauszahlung ja kein Aktiengewinn ist, sondern wenn die Bank für die gesamten EMC Aktien Dell Aktien gekauft hätte, dieser Barausgleich ja hätte nicht stattfinden müssen.
Ja, dann meinte er weiter, irgendwann hätte ich die Aktien dann doch verkauft und dann wäre Spekulationssteuer angefallen. Ich muße ihn dann aufklären, das die Aktiengewinne die vor 2009 im Depot waren nicht steuerpflichtig sind.Gerichturteil und Depotauszug von 2008 habe ich ihm dann auch da gelassen. Ja dann wolle er sich mal damit beschäftigen. Ich glaube ich hätte meine Steuererklärung im Finanzamt besser bearbeitet als dieser Mitarbeiter.
So es regnet mal wieder ist aber warm
Schönen Tag