abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

BP oder Royal Dutch Shell

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Enthusiast
Beiträge: 181
Registriert: 18.11.2014

Hallo Community,

 

ich hätte gerne mal eure Meinung zu BP und Royal Dutch Shell. Welche würdet ihr bevorzugen bzw. wo seht ihr mehr Potential. In Bezug auf die Steuer hat BP den Vorteil, dass in GB keine Quellensteuer anfällt. Da müsste man bei Royal Dutch Shell schon die B Aktie nehmen, aber die ist nicht sparplanfähig 😉

Danke schonmal für eure Tipps und Meinungen.

 

Gruß und schönes WE, Iceman1981

0 Likes
8 Antworten 8

Routinierter Autor
Beiträge: 138
Registriert: 19.11.2015

@Iceman1981

 

Einen Vergleich zwischen BP und RoayalDutch möchte ich nicht wagen.

 

Aber zu den (immer wieder erwähnten Vorteilen) der B-RoyalDutch zur A-RoyalDutch folgendes:

 

Ich habe beide Sorten im Depot. Fakt (Ex-Tag 15.02.2018):

A-Vers.: Dividende = 0,3818 Euro => ausgezahlt 0,2866 Euro (berücksichtigt werden hier 15 % einbehaltene und verrechnete Q-Steuer in GB, dementsprechend verringert sich die "Dividende" und die Kap.Steuer)

B-Vers.: Dividende 0,3846 Euro (nach Umrechnung aus GBP in Euro)  => ausgezahlt 0,2832 Euro (abzgl. KaptSteuer und Soli)

 

Ich sehe demnach (zumindest der Q-Steuerabzug aus GB verrechnet wird), nicht unbedingt einen Vorteil der B-Aktie (rein aus Dividenden-Sicht) (Seht es mir nach, dass ich Werte unter einem Cent in diesem Fall als vernachläsigbar ansehe ....).

 

Ich möchte anmerken, dass mich seinerzeit @erich12 auf diesen Trichter gebracht hat, das man auch mal querrechnen muss/soll/kann ....

 

Staudamm24

0 Likes

Autorität
Beiträge: 1052
Registriert: 30.08.2016

@staudamm24

 

Bei Kapitaleinkünften oberhalb des Sparerfreibetrags ist die Variante mit Quellensteuer steuerlich etwas günstiger weil die Bemessungsgrundlage für den Soli niedriger ist.

 

Liegen die Kapitaleinkünfte unterhalb des Sparerfreibetrags kann die Quellensteuer nicht angerechnet werden. Auch Anleger mit NV-Bescheinigung kaufen besser die Variante ohne Quellensteuer.

0 Likes

Routinierter Autor
Beiträge: 138
Registriert: 19.11.2015

@Sigrid_W

 

Unterhalb des Freibetrages wird die Quellensteuer nicht sofort angerechnet bzw. verrechnet, aber sie wird dann im Topf "anrechenbare Quellensteuer" eingetragen - und ggfs. bei nächster Gelegenheit verrechnet.

 

Sicher, wenn jemand das gesamte Jahr über unterhalb seines Freibetrages bleibt, hat er nichts von der anrechenbaren Quellensteuer, ausser, dass sich dieser Wert über die Jahre gesehen in seinem Töpfchen steigert (sofern kein Jahres-Abschluss gewünscht wird.)

 

Generell ist auch zu unterscheiden, wieviel von der Q-Steuer verrechnet wird (siehe z.B. Franzosen) und ob man gewillt ist, sich den Rest zurückzuholen (ist ja nicht immer einfach/lohnenswert). Im Fall RBS-A wird alles angerechnet.

 

Bei Kapitaleinkünften oberhalb des Sparerfreibetrags ist die Variante mit Quellensteuer steuerlich etwas günstiger weil die Bemessungsgrundlage für den Soli niedriger ist.

 

Sicher ? Kap.St. errechnet sich immer aus dem erzielten Gewinn und der Soli aus der Kap.St.. Ist jemand unterhalb seines Freibetrages, zahlt er keine Steuern (Kap.St.+Soli). Im Falle von verrechneter Q-Steuer wird der Berechnungsbetrag für die Kap.St. durch die verrechnete Q-Steuer vermindert - nicht mehr (es wird eine "geringere" Dividende ausgezahlt, da etwas einbehalten wird). Der Rest (Kap.St. und Soli) bleiben vom Prozentwert her gesehen gleich und werden anhand der "geringeren" Dividende berechnet.

 

 

Staudamm24

0 Likes

Autorität
Beiträge: 1052
Registriert: 30.08.2016

@staudamm24

 

Sicher, wenn jemand das gesamte Jahr über unterhalb seines Freibetrages bleibt, hat er nichts von der anrechenbaren Quellensteuer, ausser, dass sich dieser Wert über die Jahre gesehen in seinem Töpfchen steigert (sofern kein Jahres-Abschluss gewünscht wird.)

 

Der Quellensteuertopf wird am Jahresende auf 0 gesetzt und nicht übertragen. Die  Übertragung ins nächste Jahr erfolgt nur für die Verlustverrechnungstöpfe. Wenn die Quellensteuer in einem Jahr nicht angerechnet werden kann, dann ist sie verloren.

 

Sicher ? ...

Im Falle von verrechneter Q-Steuer wird der Berechnungsbetrag für die Kap.St. durch die verrechnete Q-Steuer vermindert - nicht mehr (es wird eine "geringere" Dividende ausgezahlt, da etwas einbehalten wird). Der Rest (Kap.St. und Soli) bleiben vom Prozentwert her gesehen gleich und werden anhand der "geringeren" Dividende berechnet.

 

Der Prozentwert bleibt gleich. Da zur Berechnung aber die 'geringere' Dividende herangezogen wird, sind Soli und Kirchensteuer niedriger. Hier als Beispiel ein Auszug aus einer Dividendenabrechnung:


Brutto in EUR 97,91 EUR
Quellensteuer in EUR 14,69 EUR

abzgl. Kapitalertragsteuer 24,45 % von 39,15 EUR 9,57 EUR
abzgl. Solidaritätszuschlag 5,50 % von 9,57 EUR 0,52 EUR
abzgl. Kirchensteuer 9,00 % von 9,57 EUR 0,86 EUR

 

Das ergibt eine Auszahlung von 72,27 EUR.

 

Ohne Quellensteuer sähe die Rechnung so aus:

 

Brutto    97,91 EUR

KapSt    23,94 EUR

Soli         1,32 EUR

KiSt         2,15 EUR

 

Das ergibt eine Auszahlung von 70,50 EUR.

0 Likes

Routinierter Autor
Beiträge: 138
Registriert: 19.11.2015

Das mit Quellensteuertopf habe ich noch nicht über die Jahreswechsel beobachtet, da dieser (in meinem Fall) bislang zum Jahresende auf Null stand. Aber Danke für den Hinweis.

 

Mich verwirrt im Moment, warum bei dir nur 24,45 % Kap.St. berechnet werden ? Ich zahle 25 % - und dementsprechend höher ist/wäre der Soli.

 

In allen anderem laufen wir - so sehe ich das - konform.  Nichts anderes meinte ich damit, dass der RBS-A sogar ein klein wenig besser bei der Dividende abschneidet (oder abschneiden kann) als der RBS-B.

 

Staudamm24

0 Likes

Autorität
Beiträge: 1052
Registriert: 30.08.2016

@staudamm24

 

Die 24,45 % berücksichtigen die Kirchensteuer als Sonderausgaben. Wenn keine Kirchensteuer einbehalten wird werden die kompletten 25 % Abgeltungssteuer fällig.

0 Likes

Autorität
Beiträge: 1702
Registriert: 12.12.2016

Das Thema mit der Quellensteuer hatten wir schon mal.

RDS A oder RDS B?

Ja, wer mit seinen Dividendenerträgen unter dem Freistellungsbetrag bleibt , sollte die Variante B bevorzugen, da an der Quelle keine ausländische Steuer fällig wird, die nicht rückholbar wäre.

Ansonsten sollte man die Variante A wählen, da man bei der Abrechnung etwas Soli , eventuell Kist spart, nämlich 5,5% von 10% Abgeltungssteuer  statt von 25% bei Variante B.

Für mich ist RDS A aber vor allem die bessere Wahl , weil diese Aktien in D viel mehr gehandelt werden.

Und noch eins: Die B Aktie ist teurer als die A Aktie bei gleicher Dividende.

 

Und zum Thema : RDS ziehe ich immer BP vor, nicht nur wegen der immer noch bestehenden Risiken  aus dem von BP verschuldeten Deepwater Unfall .

RDS ist durch die Übernahme von BG noch besser aufgestellt.

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 719
Registriert: 10.12.2014

Ich habe RDS und BP im Depot. Aufgestockt habe ich im letzten Jahr ausschließlich BP, die noch im September 2017 unter 5 € zu haben waren und auch im März 2018 noch um 5,20€ gehandelt wurden.

Die derzeitigen Kurse sind für mich keine Kaufkurse, da wird es sicher wieder bessere Gelegenheiten geben, aber ein Verkauf kommt auch nicht in Frage.

Deepwater sehe ich nicht mehr als Risiko bei BP. In den Ergebnissen wurden 65 Mrd bereits verarbeitet und die restlichen offenen Prozeße werden von Analysen mit 3 Mrd beziffet, für die sicher auch Rückstellungen gebildet wurden.

Insofern bildet dies sogar die Chance auf einen Ergebnissprung und eine Erhöhung der Dividende, wenn das Kapitel entgültig abgeschlossen ist.

0 Likes
Antworten