abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

BE0974293251 - Quellensteuer rückfordern / Vorabbefreiung

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
  • Community Beobachter
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 26.07.2018

Hallo,

 

ich überlege mir, über mein Consors-Konto AbInbev-Aktien () zu kaufen, bin aber noch etwas unschlüssig wegen der belgischen Quellensteuer, weil ich gelesen habe, dass man sie ab 100 Euro Dividende nur mit einem kostenpflichtigen Nachweis der Verwahrungsstelle zurückfordern kann.

 

Stimmt das?

Gibt es evtl. eine Vorabbefreiungsmöglichkeit, so wie bei schwedischen Aktien.

Unterstützt Consors die Rückforderung?

 

Mit freundlichen Grüßen

J.B.

 

0 Likes
7 Antworten 7

Autorität
Beiträge: 1702
Registriert: 12.12.2016

Mich interessiert auch diese Frage,da die Steuerproblematik  mich bisher auch vom Kuf von ABInbev abgehalten hat.

Das weiß ich bisher:

Jeder Aktionär kann ohne Mitwirkung der Bank den Antrag 276, der auch in Deutsch gehalten ist, stellen. Dazu gibt es auch ein Erläuterungsblatt nur in Deutsch.

Man kann immer nur für ein Unternehmen  den Antrag stellen, aber auch für mehrere Jahre.

Dass ab einer Steuerermäßigung über 100€ die Bank eingeschaltet werden muss, habe ich auch gelesen. Das würde das Erstattungsverfahren komplizieren, teuer machen , so dass sich der Aufwand nicht lohnt.

Vielleicht klärt uns ein User mit Erfahrung oder ein Spezialist der Consorsbank auf.

Sorry, in der Community sollen sich ja nur die Mitglieder  austauschen. Smiley (zwinkernd)

Ich persönlich meide so gut wie möglich Länder, die einen erhöhten Quellensteuersatz erheben, es sei denn, ich weiß, wie es geht. Österreich, Irland z.B.


Moderator
Beiträge: 608
Registriert: 21.08.2017

Hallo @JottBe, hallo @erich12,

vielen Dank für Ihre Beiträge und die interessanten Nachfragen zur Rückerstattung der Quellensteuer und Vorabbefreiung.

Wir hatten Ihre Fragen an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Bedauerlicher Weise haben die Kollegen keine Informationen bezüglich des kostenpflichtigen Nachweises vorliegen und können weder die Vorabbefreiung noch eine Unterstützung für die Rückforderung der Quellensteuer anbieten. 

Liebe Grüße 

CB_Susan
Community-Moderatorin

0 Likes

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 20
Registriert: 23.08.2014

Hallo,

das Antragsverfahren wird erst ab 100.000€ Dividende komplizierter und teurer.

Zitat: "wenn sich Ihr Antrag auf Dividenden bezieht und der zu erstattende Betrag 100.000 Euro übersteigt: die Schlussnote über den Kauf der Wertpapiere"

Quelle: https://finanzen.belgium.be/de/unternehmen/international/erstattung-mobiliensteuervorabzug#q1

 

 

0 Likes

Autorität
Beiträge: 1702
Registriert: 12.12.2016

@cabi 

Welche Erfahrungen hast du denn gemacht?

Bisher , seit 2018, hat die Fachabteilung sich noch nicht zum Thema geäußert.

Für mich stellt sich die Frage nicht. Ich habe keine belgischen Aktien.

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 647
Registriert: 07.08.2014

@CB_Susan  ok.

 

Aber vielleicht könnte Ihnnen die Fachabteilung zur Veröffentlichung hier Folgendes mitteilen:

 

Für welche Dividenden aus Herkunftsländern mit deutschem DBA stellt Consors Tax Vouchers aus

und was kostet dies jeweils.

Ich erhalte solche ja auch für Dividenden aus der Schweiz und Finnland und kann damit KESt dort

zurück fordern.

Ich schätze dieses Verfahrensweise, da sie bei den Consors Depots am schnellsten erfolgt.

0 Likes

Moderator
Beiträge: 474
Registriert: 23.05.2018

Hallo @DerBietigheimer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir sind lediglich berechtigt als Depotbank für das Herkunftsland Schweiz Tax Voucher auszustellen, welche derzeit kostenfrei und als Anhang zum jeweiligen Dividendenabrechnungsbeleg zur Verfügung gestellt werden. Die Schweiz gibt den Depotbanken die Möglichkeit, zu bestätigen, dass die Quellensteuer (in der Schweiz Verrechnungssteuer genannt) bereits durch vorgelagerte Stellen abgeführt wurde.

Bei weiteren Herkunftsländern ist dies nicht der Fall. Allerdings fordert nicht jedes Herkunftsland ein Tax Voucher. Für Belgien ist uns dies nicht bekannt.

Viele Grüße

CB_Stephan
Community-Moderator

0 Likes

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 20
Registriert: 23.08.2014

Meine Frage zielte darauf ab in der Community zu fragen, ob jemand das mit dem Formblatt in Belgien eingereicht hat und seine praktischen Erfahrungen schildern kann?

Meines Erachtens ist es nicht schwer auszufüllen, außer der Lesbarkeit der kleinen Schrift.

Folgende Fragen:

1.) Brutto / Netto kann ich aus der belgischen Veröffentlichung nehmen, brutto = 100%, netto abzgl 30% Quellensteuer.

2.) Hat das lokale deutsche FInanzamt im Vordruck 276 die Ansässigkeit so einfach bescheinigen können? Ist ja nicht das deutsche Standardformular 034450.

3.) die enthaltene Ansässigkeitsbescheinigung kann das Finanzamt erst stempeln, wenn ich auch die deutsche Steuererklärung abgegeben habe (so zumindest der Text) "es bestätigt das der Beantragende für das Jahr x eine Steuerklärung im Land y abgeben hat")

4.) Es müssten die Seiten 1 und 2 reichen, wenn man sich Kopien macht und kein Bevollmächtigter ist.

5.) Geht das auch elektronisch (wie am Beispiel Finnland oder Norwegen)? Man sich auf deren belgischen Plattform anmelden (via eIDAS) bentigt aber eine belgische Steuernummer. Bekommt man die nach dem ersten Antrag?

 

https://finanzen.belgium.be/de/unternehmen/international/erstattung-mobiliensteuervorabzug#q1

 

https://eservices.minfin.fgov.be/myminfin-rest/finform/public/pdf/2599?_ga=2.162606330.752827580.156...

 

0 Likes
Antworten