abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Auszahlung von Dividenden

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 1
Registriert: 30.09.2019

Ist die Auszahlung von Dividenden meines Depots auch in Form von Aktienanteilen möglich?

0 Likes
4 Antworten 4

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 16
Registriert: 16.01.2024

Ob eine Dividende in Bar oder in Aktien angedient wird, entscheidet die AG bzw. wird auf der HV darüber abgestimmt. Auch ist es möglich, dass beschlossen wird, dass der Aktionär aus Einem der beiden Varianten wählen kann. 


Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 12
Registriert: 08.12.2016

ich springe auf diesen Thread. Vielleicht hat jemand eine Antwort. Consors hat keine befriedigende Antwort gegeben vorausschicken möchte ich daß ich Steuerausländer bin,  so das wichtig ist,  

die Dividende für Sartorius wurde nach Kapitalertragssteuer und Soli ausbezahlt.  Dividende für Porsche und Synlab wurden ohne Steuerabzug ausbezahlt aber mit einer Anpassung des Einstandswertes. “Fuehrt  gemäß BMF Schreiben vom 18.01.2016 Randziffer 92, zur Reduzierung der Anschaffung”. Wer entscheidet welche Methode zur Anrechnung kommt? Kann man wählen? 

0 Likes

Autorität
Beiträge: 1089
Registriert: 30.08.2016

Die Porsche-Dividende wurde aus dem steuerlichen Einlagekonto des Unternehmens gezahlt. Deshalb wurde keine Steuer einbehalten. Der Einstandskurs wird aber reduziert. Die Besteuerung wird dann beim Verkauf nachgeholt. Es sei denn, die Aktien wurden vor 2009 angeschafft. Dann fällt tatsächlich keine Steuer an.

 


Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

"Wer entscheidet welche Methode zur Anrechnung kommt? Kann man wählen?"

@hgw :

Die Entscheidung trifft das Unternehmen und hält sich dabei an § 27 Körperschaftssteuergesetz.

Zu wählen haben die Aktionäre in diesem Fall nichts.

 

Für Steuerausländer gibt es - je nach Doppelbesteuerungsabkommen - im Wohnsitzland eventuell eine Anrechnungsmöglichkeit für die in D auf Dividenden bezahlten (Quellen-)Steuern.

Antworten