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Ausländische Dividenen

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Guten Abend 🙂

ich habe vor Aktien zu kaufen. Ich möchte gern Coca Cola als beispiel nehmen um meine frage zu stellen.

1. sie ist eine amerikansiche Fimra . Wenn ich jetzt aktien an einem deutschen Markt kaufe, bezahle ich dann ordergebühren für deutschland oder die ausländischen ordergebühren?

2. wenn coca cola dividenen zahlt. Zahle ich dann die ausländischen Steuern oder die deutschen ?

3. wenn ich die ausländischen steuern zahlen muss, gibt es da ein formular um in der usa von den steuern befreit zu sein und dann nur die deutschen zahle ? oder muss ich die dividenen dann immer in der steuererklärung eintragen?

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Wenn Du die Aktien an einer deutschen Börse kaufst, dann bezahlst Du die Ordergebühren für diesen Handelsplatz.

 

Die USA erheben 30% Quellensteuer. Wenn Du bei der Depoteröffnung angegeben hast, dass Du deutscher Staatsbürger und in den USA nicht steuerpflichtig bist, dann wird der Satz automatisch auf 15% gesenkt. Diese 15% werden auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet und müssen nicht über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

 

Wenn Du Aktien aus anderen Ländern kaufen möchtest, dann schaue am besten nach, wie die Regelungen für das jeweilige Land aussehen. Die Schweiz erhebt z.B. 35% Quellensteuer. Davon werden 15% angerechnet und 20% kann man sich von der Schweiz erstatten lassen. Das geht recht unproblematisch. Es gibt aber auch Länder, die es den Anlegern sehr schwer bis unmöglich machen, an sein Geld zu kommen. Dazu gehört z.B. Frankreich.

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also als ich mein depot eröffnet habe, habe ich angegeben dass ich deutscher staatsbürger bin und in der usa nciht steuerpflichtig bin. also zahle ich 15%steuern auf gewinne mit amerikanischen Firmen?

 

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@Tim1993

 

Du bezahlst 25% Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Einbehalten werden auch 15% US-Quellensteuer. Die werden aber auf die deutsche Steuer angerechnet.

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E-Mail – Michael Ruoff – Outlook

Zu Unrecht erhobene Quellensteuer auf Dividendenzahlung der Linde PLC

Die SdK rät Anlegern, zu Unrecht erhobene irische Quellensteuer von Depotbanken zurückzufordern  > www.sdk.org

Die Linde PLC hat im Dezember 2018 für das Geschäftsjahr 2018 eine weitere Zwischendividende von 0,825 USD pro Aktie (WKN: A2DSYC) ausgeschüttet. Die Dividende wurde bei einigen Banken mit der irischen Quellensteuer in Höhe von 20 % belastet.  

Aus unserer Sicht ist die Belastung der Dividende mit der irischen Quellensteuer fehlerhaft. Die Linde PLC hat zwar ihren Firmensitz in Irland. Der steuerliche Sitz befindet sich allerdings im Vereinigten Königreich (UK), so dass eine etwaige Quellensteuerbelastung nur im Vereinigten Königreich möglich wäre. Da jedoch das Vereinigte Königreich keine Quellensteuer erhebt, darf die Dividende auch nicht entsprechend belastet werden. Die SdK hat daher Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen, das unsere steuerliche Auffassung vollumfänglich bestätigt. Es ist daher von einer zu Unrecht erfolgten Erhebung der irischen Quellensteuer von Seiten der Depotbanken auszugehen. 

Betroffenen Aktionären raten wir daher, ihre Depotbank zu kontaktieren und eine entsprechende Korrektur zu verlangen. In vielen Fällen erfolgte bereits eine Korrekturbuchung durch die Bank. Eine Anrechnung der (fehlerhaft erhobenen) irischen Quellensteuer ist nach Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern nicht möglich. Betroffene Aktionäre sollten daher ihre Depotbank kontaktieren und eine entsprechende Korrektur verlangen. 
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Liebe Community,

der Beitrag von @DerBietigheimer zur falsch abgerechneten irischen Quellensteuer ist in soweit fachlich richtig.
Die Quellensteuer wurde erst falsch mit 20% gemeldet. Dieser Satz wurde storniert und neu mit 0 % veröffentlicht.

 

Die Consorsbank hat die Wertpapiere mit 0% ausländischer Quellensteuer abgerechnet.

Viele Grüße

CB_Susan
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Hallo,

 

ich bin Deutscher Staatsbürger und in den USA nicht steuerpflichtig. Ich habe auch nichts anderes angegeben und war auch noch nie etwas anderes.

 

Trotzdem werden bei mir 30% Quellensteuer bei Dividendenzahlungen von USA-Aktien (Realty Income WKN 899744) abgezogen.

 

Wie kann ich das ändern, oder verstehe ich da etwas falsch? 30% steht jedenfalls deutlich in der Abrechnung drin....

 

LG Thomas

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@thomasN   [...]Trotzdem werden bei mir 30% Quellensteuer bei Dividendenzahlungen von USA-Aktien (Realty Income WKN 899744) abgezogen.[...]

Um in den Genuss der US-Quellensteuer-Ermäßigung zu kommen muss alle 3 Jahre das Formular W-8BEN ausgefüllt an Consors gesendet werden. Darauf werden nur noch 15% fällig, die auch in DE anrechenbar sind.

Achtung: Nach Ablauf der 3 Jahren wirst du nicht automatisch von Consors daran erinnert! Also, selber im Kalender ankreuzen.

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@stocksourhat am 27.11.2018 geschrieben:

 

https://wissen.consorsbank.de/t5/Sonstige-Themen/US-Steuerformular-W8-BEN/m-p/77095/highlight/true#M...

 

Seit der Revision des Formulars in 2017 gilt hinsichtlich der Gültigkeitsdauer folgendes:

 

Grundsätzlich: Im Jahr der Ausstellung und in den drei darauf folgenden Kalenderjahren.

Aber:

Treten keine "besonderen Umstände" ein, bleibt das W8-BEN UNBEGRENZT gültig.

"Besondere Umstände" wären insbesondere eine Wohnsitzveränderung in die USA oder ein Land, mit dem - aus Sicht der USA - kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Depot befinden sich verschiedene ausländische Aktien.

Dänische, englische, amerikanische und französische; wie wird die unterschiedliche Quellensteuer behandelt?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

 

mit freundlichen Grüßen

Margarete Hansen

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