Hallo Community, kann ich angefallene Aktiengewinne ins n. Jahr mitnehmen und dann mit eventuell anfallenden Aktienverlusten gegenrechnen? Wenn ja wie geht das?
Hallo @Alfweiss,
nein, das geht nicht. Bei Gewinnen und Erträgen aus Wertpapiergeschäften wird immer sofort die Steuer abgezogen, wenn der entsprechende Verlustverrechnungstopf leer und der Freistellungsauftrag aufgebraucht ist. Nur Verluste werden in das nächste Jahr übertragen...
Grüße
immermalanders
Im Prinzip hat @immermalanders Recht.
Die einzige Möglichkeit, die Steuer so weit wie möglich nach hinten zu schieben, besteht nur wie folgt:
1. Anbieter wählen, der die Abgeltungssteuer nicht sofort bei Verkauf abführt, da Sitz der abwickelnden Bank im Ausland.
2. Die vollen, unversteuerten Gewinne stehen für Reinvestments zur Verfügung.
3. Am Jahresende kommt die Erträgnisaufstellung.
4. Steuererklärung muss erst zum 31.5. des Folgejahres eingereicht werden. Falls ein Steuerberater dabei mitwirkt, verlängert sich die Frist entsprechend.
5. Bis der Bescheid ergeht und die Zahlungsfrist abläuft vergeht auch nochmal etwas Zeit.
Alles in allem kannst du die Abgeltungssteuer auf diese Weise im besten Fall über 24 Monate stunden, und das sogar ohne Stundungszinsen.
Falls du im nächsten Jahr dann einen Verlust erleiden solltest, kannst du mit einer schnellen Einreichung deiner nächsten Steuererklärung u. U. sogar zusätzlich eine Überbrückungsstundung beantragen, sodass beide Steuerbescheide miteinander verrechnet werden können. Ob das den Aufwand allerdings wert ist, musst du entscheiden...
In dem von @as_no5 genannten Fall muss man eine Steuererklärung abgeben. Wer in diesem Fall die Steuererklärung nicht abgibt, muss zumindest mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Inzwischen kennen die Finanzbehörden (fast) alle Konten im Ausland und somit könnte auch bekannt sein, wer im Ausland Kapitalerträge hat. Auch stellt sich die Frage, ob die vom Broker gesendeten Unterlagen vom Finanzamt alle anerkannt werden.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 werden die Fristen um 2 Monate bis zum 31. Juli bzw. den 28./29. Februar verlängert.