Hallo ,
kann mir jemand weiterhelfen?
Habe mir vor dem Jahr 2009 US Aktien gekauft. Diese möchte ich nun verkaufen.
In Deutschland ist der Gewinn Abgeltunssteuer frei, da altbestand.
Muss ich den Gewinnin den USA mit 30 % ,mit 15 % versteuern oder gar nicht, da altbestand wie in Deutschland. Muss ich noch zusätzlichdas Formular W-8BEN ausfüllen ?
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Hallo @matz ,
.....bin kein ausgesprochener Steuerkenner, aber ich denke mal, dass du beim Verkauf deiner US-Aktien aus dem Altbetsand vor 2009 keine Abgeltungssteuer + Soli+ KiSt zahlen mußt, da siese Bestände bei einer inländischen Depotbank beim Verkauf steuerfrei sein sollten.
Zu berücksichtigen wäre ggfs. bei einem Teilverkauf die FiFo-Anwendung,.... wäre aber alles steuerfrei, da vor 2009 angeschafft.
Die Dividenden hast du ja wahrscheinlich quartalsmäßig unter Anrechnung der US-Quellensteuer ja immer in den vergangenen Jahren entsprechend versteuert....
Vielleicht kann ja noch jemand hier im Forum weiterhelfen, sofern er nicht mit dem ganzen LogIn/LogOut-Theater und SecurePlus/TAN-Gedöns beschäftigt ist....-;).
Grüße
onra
Wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist, dann musst du in den USA gar nichts versteuern.
in den usa musst du verkäufe garnicht versteuern. dividenden mit 15% voraussetzung ist allerdings, daß du immer brav den amis das 8ben einreichst. gilt bei us-broker konto. consors macht das für dich, mal so, mal so, irgendwie, bei consors konto
@alle Gestern habe ich von einer Bank die Nachricht erhalten, dass der US-Gesetzgeber eine Ausweitung der Besteuerung (QuellenSt.) der US-Wertpapiere beschlossen hat. Ab 2020 beabsichtigt die US-Stbehörde IRS bei allen Ausschüttungen und Veräußerungen von Wertpapieren börsengehandelter Personengesell. eine zusätzliche Quellenst. in Höhe v. 10% einzuführen. Diese neue QSt ist nicht anrechenbar auf dt. St. und kann somit auch nicht - von wem auch immer - erstattet werden.
NmM: das müsste doch eigentlich Potus Intentionen und Impetus zuwiderlaufen?
Nicht verzagen - Beste Grüsse!!
@dead-head: Danke für die interessante Info.
Noch besser wäre freilich ein Link Ich habe davon Nichts gehört, auf die Schnelle Nichts im Netz gefunden und wie Du schreibst würde mich das bei den Reps auch wundern, wenn die das wirklich umsetzten. Da wollen Einige mit dem Staat doch am liebsten: "drown it in the bathtub"(Klick) und vor allem das IRS gleich ganz schliessen (Klick) 🙂 Wäre Zeit, sich darauf mal zurückzubesinnen. Noch mehr in DE übrigens.
@expat Moin! Sorry, es handelt sich um ein persönliches, frisches Anschreiben der gr. dt. Sparkasse an mich, da ich dort auch ein Kto. mit US-Wertpapieren unterhalte. Ich weiss noch nicht, wie ich mit der Causa umgehen soll, meine Holde auch nicht, ist jedoch st.sachverständig. Abwarten, cool bleiben und Roten trinken - oder?? Advent, Advent...
Hallo @all,
....vielleicht hilft fürs erste einmmal die Lektüre im Link weiter.....
Noch einen schönen Sonntag
onra
Danke @onra.
Wie ich den Artikel verstehe und falls ihr vom Gleichen redet, betrifft die Neuregelung nicht die üblicherweise hier besprochenen Kapitalgesellschaften, sondern US-Personengesellschaften.
Diese Neuregelung dürfte daher nur für den wahrscheinlich doch sehr kleinen Kreis ausländischer Kapitalanleger relevant sein, die in US-Personengesellschaften investieren.