Ja.
Im Insolvenzfall inkl. Abwicklung des Unternehmens werden alle Vermögensgegenstände veräussert und je nach Besicherungsgrad an die Gläubiger ausgezahlt. Sollte danach noch etwas übrig sein (dürfte sehr unwahrscheinlich sein) - würde der Rest an die Aktionäre aufgeteilt. Eine Nachschußpflicht/Haftung o.ä. für Aktionäre gibt es m.W.n. nicht.
Das ist zumindest meine nicht-juristisch-fundierte Kenntnislage.
Als Anmerkung: aus steuerlicher Sicht könnte es durchaus Sinn ergeben die Aktie irgendwie zu verkaufen, wenn das denn irgendwie geht. Sollte sie irgendwann wertlos ausgebucht werden kannst Du den Verlust steuerlich nicht geltend machen. Zu dem Thema gab es erst kürzlich eine etwas ausführlichere Diskussion hier im Forum