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ALTRIA Settlement/Vergleich

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 27
Registriert: 08.05.2016

Hallo,

 

alle Altria-Anleger haben ja kürzlich eine Info bezüglich der Beteiligung an einem Vergleich bekommen. Gerne würde ich mich beteiligen, hab jedoch ein kleines Problem mit dem Online-Formular.

 

Mein Englisch ist zwar nicht perfekt, aber ich konnte keinen Punkt finden, dass sich der Vergleich nur auf US-Investoren bezieht.

 

Im Online Formular gibt es allerdings den u.a. Punkt, bei dem man eine Auswahl treffen muss, da man sonst nicht weiterkommt. Aus meiner Sicht trifft jedoch beides nicht auf mich zu.

 

XTC_0-1648396481996.png

 

Ich habe auch schon vor einer Woche die entsprechende Kanzlei in den USA per E-Mail kontaktiert, jedoch bisher keine Antwort erhalten.

 

Da die Frist bald endet: Vielleicht kann mir hier jemand helfen?

 

Vielen Dank und schönen Gruß

 

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
Moderator
Beiträge: 443
Registriert: 23.05.2018

Hallo @X-T-C,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der Community.

Unser Moderatoren-Team hat leider keine Einsicht in Ihre persönlichen Kundendaten.

Auch der Auszug aus dem Formular, den Sie angegeben haben, ist schwer leserlich. Um Ihnen daher eine sichere Auskunft zu Ihrer Anfrage zu geben, melden Sie sich bitte bei uns im telefonischen Kundenservice

Diesen erreichen Sie montags bis sonntags von 07:30 Uhr – 22:00 Uhr unter 0911-369-3000.

Vielen Dank und viele Grüße

CB_Stephan
Community-Moderator

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Autorität
Beiträge: 3731
Registriert: 21.07.2017

@X-T-C :

Meiner Ansicht nach bleibt Dir nur, die 2. Möglichkeit anzukreuzen und einen 24%igen Abzug hinzunehmen.

Die "W-9 Certification" ist Dir nicht möglich, weil Du als Deutscher keine US-TIN (Taxpayer Identification Number / ~ unsere Steueridentifikationsnummer) hast.

Ohne "W-9 Certification" muss ein irgendetwas erstattendes US-Unternehmen vom Erstattungsbetrag 24% "backup withholding" (eine Art Quellensteuer *)) einbehalten und an den IRS abführen; es könnte ja sein, dass ein mit einer Zahlung Bedachter diese bei seiner US-Steuererklärung nicht angibt oder - wie Du - auch gar nicht angeben kann.

 

*) Das bei der US-Quellensteuer auf Dividenden nützliche "W-8 BEN" zieht hier nicht.

 

"Geangscheng"

 


Regelmäßiger Autor
Beiträge: 27
Registriert: 08.05.2016

Hallo @CB_Stephan ,

 

vielen Dank für Deine Antwort.

 

Bezüglich meiner Frage ist es nicht nötig, dass spezifische persönliche Kundendaten herangezogen werden. Das Online-Formular ist öffentlich hier einzusehen:

 

https://www.altriagroupincsecuritieslitigation.com/Claim

 

Auf Seite 4 dann der der relevante Punkt (dieses Mal als Text-Kopie):

 

W-9 Certification:

Please carefully read the below and respond where necessary:*

  1.  I certify that the taxpayer is a U.S. Person and that the taxpayer identification that was provided is correct. I also certify that the taxpayer is NOT subject to backup withholding because: (a) the Claimant(s) is (are) exempt from backup withholding, or (b) the Claimant(s) has (have) not been notified by the IRS that he, she, or it is subject to backup withholding as a result of a failure to report all interest or dividends, or (c) the IRS has notified the Claimant(s) that he, she, or it is no longer subject to backup withholding.
  2.  The Claimant IS subject to backup withholding.

The Internal Revenue Service does not require your consent to any provision of this document other than the certifications required to avoid backup withholding.

 

Schönen Gruß

 

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 27
Registriert: 08.05.2016

Hallo@stocksour ,

 

vielen Dank für Deine Einschätzung.

 

So ähnlich hab ich mir das auch gedacht. Ich hatte nur etwas bedenken, da ich trotz nachgooglen nicht so richtig mit der Bezeichnung etwas anfangen konnte.

 

Und so blöd es klingt: Ich hatte etwas Sorge, dass ich etwas anklicke, was für mich falsch ist und letztendlich auf Betrug hinausläuft. Die USA sind ja bei solchen Sachen recht restriktiv. Nicht dass wegen sowas dann mal die Einreise in die USA verweigert wird.

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