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ausländische Quellensteuern - Investmentsteuerreform 2018

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Registriert: 26.05.2017

Nachdem überall ausgiebig über die Investmentsteuerreform 2018 diskutiert und erklärt wird, bleibt für mich aber eine Frage offen. Fest steht wohl, daß bei Aktienfonds die auf ausländische Dividenen gezahlten ausländischen Quellensteuern nicht mehr steuermindernd abgezogen werden können (auf Anlegerebene) aber dafür die 30% Teifreistellung eine zumindest teilweise Kompensation bietet, wenn auch nicht vollständig! Um ein paar %punkte steht der Anleger immernoch schlechter da als vorher. Das ergeben alle Beispielrechnungen und spricht damit zumindest aus steuerlicher Sicht klar gegen die Fondsanlage.  Dürfte die Fondsbranche nicht freuen und wird daher nicht immer so klar kommuniziert.  Aber meine eigentliche Frage betrifft  Rentenfonds mit ausländischen Rentenpapieren: Wird die Anrechnung ausländischer Quellensteuer ab 2018 nur für Dividendenerträge in Aktienfonds gestrichen oder auch für Zinserträge aus Rentenpapieren in Rentenfonds? Rentenfonds kommen ja nicht in den "Genuß" der Teilfreistellung von 30 oder 15% wie Aktien oder Mischfonds. Wenn jetzt hier die Anrechnung ausl. Quellensteuern wegfällt, dann sind diese Fonds ja praktisch "tot". Von der ohnehin geringen Rendite bleibt dann nach Abzug von Kosten und ausl. Quellensteuer ja praktisch gar nichts mehr oder sogar ein Verlust, wenn der Fond Papiere mit zwar niedrigem Kurswert aber hohen Kuponzahlnungen und damit hohen ausländischen Quellensteuern enthält. Insbesondere für Fonds mit Hochzinsanleihen wäre das doch das absolute AUS. Wie ist das nun?

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