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Hallo,
zur Zinsverlängerung des Tagesgeldkontos um weitere 6 Monate ist es ja ausreichend entweder 1.000 € zu investieren oder einen Sparplan anzulegen. Zu letzterem habe ich eine Detailfrage:
Bis zum 29.7.2023 muss ich die Voraussetzungen geschaffen habe. Gerne würde ich einen Sparplan anlegen und monatlich besparen. Allerdings würde der 1. Kauf der Sparplanrate erst Anfang August ausgelöst. Erfülle ich dann trotzdem die Voraussetzungen, da ich den Sparplan bereits innerhalb der Frist (29.7.2023) anlege oder nicht (da die 1. Rate erst im August, d.h. nach Frist ausgelöst wird)?
Für eine kurze Klarstellung wäre ich dankbar. Vielen Dank!
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@Philipp1900 es gilt immer die Anlage des Sparplans unabhängig von der Ausführung. Du solltest ihn halt nimmer löschen, sondern einfach starten und laufen lassen.
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Hallo @Philipp1900,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Für die Zinsverlängerung muss der Sparplan aktiv bespart werden. So steht es auch in den Bedingungen, die bei der Eröffnung des Tagesgeldkontos in Ihr OnlineArchiv gestellt wurden.
Detailfragen zum Fristende können nur mit genauen Kontodaten beantworte werden. Unser Moderatoren-Team hat keine Einsicht in Ihre persönlichen Kundendaten. Aus diesem Grund können wir Ihnen zu kontobezogenen Fragen keine Auskünfte geben.
Bitte wenden Sie sich daher, zur weiteren Klärung an unsere Kollegen der telefonischen Kundenbetreuung. Diese erreichen Sie montags bis sonntags von 07:30 Uhr – 22:00 Uhr unter 0911-369-3000.
Vielen Dank und viele Grüße
CB_Susan
Community-Moderatorin