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Zahlt man ca. 150 Euro Kapital-Ertragssteuern mehr, wenn man zuerst im Kalenderjahr alle US-Dividenden erhält und DANACH dt. Dividenden ???

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
Gelegentlicher Autor
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Beiträge: 12
Registriert: 21.06.2019

Ich hatte am Jahresanfang 2023 eine Dividenden-Zahlung von Verizon.
Mein Freistellungsauftrag von 1000 Euro( Single) war noch unangetastet.
Dabei fiel mir auf, dass die USA-Quellensteuer (15%) dennoch abgezogen wurde.
Ich habe zwar dadurch eine "anrechenbare Quellensteuer", aber anrechenbar auf WAS???!!!
Für mich sieht es so aus, dass es steuerlich günstiger ist, zuerst im Kalenderjahr die dt. und erst danach die US-Dividenden zu erhalten. 

Oder rechnet mir der dt. "Fiskus" dann bei den noch nachfolgenden dt. Dividenden-Zahlungen die schon bei Verizon bezahlte US-Quellensteuer nachträglich voll an???

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
Routinierter Autor
Beiträge: 89
Registriert: 27.02.2023

@Liberte 

Die Reihenfolge ist egal. Normalerweise kommt dann zeitnah z.B. am Quartalsende eine Korrekturbuchung nachdem Du verrechenbare Kapitalerträge hast. Sollte das wider erwarten nicht so sein gibt es da Geld spätestens mit der Einkommensteuererklärung zurück.

 

Wichtig: Es wird immer erst der Freibetrag aufgebraucht. Das Ganze funktioniert also nur wenn insgesamt mehr als 1000€ Kapitalerträge hast.

 

Also: Ja, wird nachträglich angerechnet, sofern Du über 1000€ kommst. Wenn Du unter 1000€ bleibst spielt die Reihenfolge aber auch keine Rolle.

 

 

 


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Beiträge: 2092
Registriert: 12.01.2019

Hallo @Liberte ,

...als Ergänzung zu @CurtisNewton wäre noch zu sagen, dass wenn du im kompletten Jahr 2023 nicht über den SpFB von 1000 Euronen hinauskommst, die angesammelte anrechenbare Quellensteuer verpufft, da keine Abgeltungssteuer zwecks Verrechnung angefallen ist. Der Q-St-Topf wird nicht ins Folgejahr fortgeschrieben und zu Beginn des Folgejahrs genullt. Also sieh zu, dass du Erträge > 1000 Euronen erzielst, damit du Abgeltungssteuer zahlst, dann kann auch Q-St von der Depotbank verrechnet werden.

Ggfs. zielführend wäre nur aus Q-St-Sicht , solange Div.-Titel zu halten, die keine Q-St veranlassen, bis du mit deinen Erträgen > 1000 Euronen p.a. angekommen bist. Danach kann bei ausl. Div.-Titel entsprechend Q-St verrechnet werden und alles ist in Butter......

 Musst du halt entscheiden, wie du vorgehen möchtest.....

 

LG*

onra


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Hallo, @Liberte ,

"ich hatte da mal was vorbereitet ..."

Als Ergänzung zur Erklärung von @CurtisNewton und den ergänzenden Erklärungen von @onra hatte ich u. a. am 22.02.2023 hier ein Beispiel anhand eines kanadischen Quellensteuerfalls im Konkreten und eindeutigen Aussagen zur Quellensteueranrechnung im Allgemeinen durchexerziert.

Wer das Prinzip nach dem Lesen nicht verstanden hat ...

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