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Quellensteuerformular Kanada NR-7

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Hallo,

 

ich versuche im Moment Quellensteuer aus Kanada zurückzuholen. Das Formular NR-7 habe ich mir von der kanadischen Steuerwebsite besorgt. 

Allerdings weiß ich nicht genau, in welche Felder ich welche Einträge machen soll.

 

Hat jemand aus der Community das Dokument schon erfolgreich ausgefüllt und kann Hinweise geben. Ich weiß dass ich für jede einzelne Zahlung ein Formular brauche. 

 

Vielen Dank und Grüße

Frank

 

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@_Frank_W_ :

Vom korrekten Ausfüllen des Formulars abgesehen glaube ich kaum, dass es ein deutscher Anleger alleine schafft, sich die rückforderbaren 10% der kanadischen Quellensteuer zurück zu holen.

Zur Rückforderung werden von den Kanadischen Steuerbehörden verschiedene Bestätigungen gefordert, u. a. wird von jeder Bank oder Verwahrstelle, die an der Dividendenzahlung beteiligt war, eine notarielle Beglaubigung benötigt. Das geht kaum, ohne dass die Depotbank involviert wird, was jedoch mit einem großen Aufwand und entsprechen hohen Kosten verbunden ist.

Wenn die Depotbank es überhaupt macht.

Tipp:

Soviel Abgeltungsteuer zahlen, dass wenigstens die anrechenbaren 15% der Quellensteuer auch wirklich auf sie angerechnet werden können.


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  • Community Junior
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Hallo @stocksour,

 

vielen Dank für Deine Antwort, auch wenn Sie nicht so ermutigend ist. Dann muss ich bez. der Auskünfte bei Consorsbank und ING nachfragen. 

Deinen letzten Satz habe ich nicht verstanden: "Soviel Abgeltungsteuer zahlen, dass wenigstens die anrechenbaren 15% der Quellensteuer auch wirklich auf sie angerechnet werden können"

 

In Kanada wird doch immer 25% abgezogen, unabhängig von der Höhe der Dividende. Oder habe ich etwas missverstanden?

 

Viele Grüße und besten Dank

Frank

 

 

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Google sagt:

 

Anrechenbare Quellensteuer ist der Teil der ausländischen Quellensteuer, der auf die deutsche Kapitalertragssteuer (KeSt) angerechnet wird. Sie bezahlen hierdurch also weniger KeSt. Die anrechenbare Quellensteuer wird auf der entsprechenden Wertpapierabrechnung ausgewiesen.

 

Kann entweder mit Kapitalertragssteuern gegengerechnet oder in der Steuererklärung eingetragen werden.


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"Soviel Abgeltungsteuer zahlen, dass wenigstens die anrechenbaren 15% der Quellensteuer auch wirklich auf sie angerechnet werden können"

Hallo, @_Frank_W_ ,

zur Einstimmung in das Thema s. hier , insbesondere "Anrechnung der Quellensteuer auf Ihrem Depot bei uns".

 

Kurze Erklärung meines kryptischen Satzes:

Wer keine Abgeltungsteuer bezahlt, der bekommt die anrechenbare Quellensteuer nicht angerechnet.

Lange Erklärung, am Beispiel Kanada:

Bei Dividenden: 25% Quellensteuer-Abzug,

- davon sind 10% (nicht 25%!!!) aus Kanada "rückforderbar" (per aufwendigem und teurem Verfahren)

- davon sind 15% auf die deutsche Kapitalertragsteuer "anrechenbar

Damit die anrechenbaren 15% der kanadischen Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden, muss erst einmal deutsche KESt. (Abgeltungsteuer) bezahlt worden sein, mit der die Depotbank die Quellensteuer verrechnen kann.

KESt. wird aber erst fällig, wenn eventuelle Verlusttöpfe und Freistellungsaufträge durch Kapitalerträge aufgebraucht sind.

Solange dies nicht der Fall ist, "parkt" der "anrechenbare" Teil der ausländischen Quellensteuer im Quellensteuertopf, bis er mit bezahlter deutscher KESt. verrechnet werden kann.

Nicht verrechnete "anrechenbare" Quellensteuer verfällt zum Jahresende, wird aber in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.

 

 


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Danke @stocksour , @Hawkwind ,

 

soweit klar. Der einzig offene Punkt ist die Frage, ob die Consorsbank bei der Rückholung der 10% aus Kanada behilflich ist - dh. Entlang der Kette die erforderlichen Belege bereitstellt, so dass diese dem Antrag beigefügt werden können?

 

Viele Grüße

Frank

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
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Als Beleg von der Consorsbank erhälst du die Abrechnung der Dividende. Sollten für die Rückholung darüber hinaus Beleg der Bank erforderlich sein, musst du diese anfordern.

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