Ich habe einen ausschüttenden Fond angespart, den Sparplan nun allerdings unterbrochen. Erfolgt die Wiederanlage auch für stillgelegte/pausierende Sparpläne? Wenn nicht, kann ich das irgendwie veranlassen?
Gelöst! Zur Lösung springen
Hallo @maultasch,
erst einmal möchte ich mich für die verzögerte Beantwortung entschuldigen. Erlauben Sie mir, Ihre Fragen noch einmal aufzugreifen. (Gekennzeichnet durch „“). Folgende Informationen haben wir nun von den verantwortlichen Kollegen erhalten:
„Wie kann ich einen Thesaurierer (egal ob in- oder ausländisch) zum Ausschütten bewegen?“
Ob die Erträge eines Fonds ausgeschüttet oder thesauriert werden liegt in der Natur des Fonds und ist grundsätzlich festgelegt. Für Sie als Kunde besteht leider keine Möglichkeit diesen Prozess auszuwählen oder anzustoßen.
„ Welche Ausschüttungen sind nicht steuerpflichtig bzw. bekomme ich "unversteuerte Erträge"?“
Grundsätzlich gilt, dass Erträge immer versteuert werden. Erfolgt eine Ausschüttung wird dieser Ertrag direkt versteuert und der Restertrag Ihrem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Bei einer Thesaurierung wird der Betrag in der Regel vollständig im Papier verbucht, der jeweilige Steuerabzug aber von Ihrem Verrechnungskonto vorgenommen bzw. auf einen eventuell hinterlegten Freistellungsbetrag angerechnet.
Sind damit Ihre Fragen, freue ich mich über einen Klick auf den Link „Als Lösung akzeptieren“.
Vielen Dank und viele Grüße,
Sonja
Community Moderator
Den Link bekommt nach meinen Beobachtungen nur der Thread-Starter zu sehen.