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Wiederanlage bei pausierendem Sparplan

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Gelegentlicher Autor
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Ich habe einen ausschüttenden Fond angespart, den Sparplan nun allerdings unterbrochen. Erfolgt die Wiederanlage auch für stillgelegte/pausierende Sparpläne? Wenn nicht, kann ich das irgendwie veranlassen?

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Die Erträge sind nunmal steuerpflichtige Erträge. Ob die wieder angelegt werden oder für den nächsten Urlaub verwendet werden ist dem Finanzamt doch egal. Bei ETF-Sparplänen berechtnet Consors bei Wiederanlage normalerweise immer die 1,5% Sparplangebühr. Wie das bei Depots bei Filialbanken ist weiß ich nicht, da ich dort nie ein Depot hatte. Meine Fonds waren früher direkt bei der Fondsgesellschaft verwahrt, da war die Wiederanlage für umme. Allerdings beim "normalen" Anteilserwerb waren die 5% Ausgabeaufschlag fällig - also einfach eine Rechnerei, was unterm Strich billiger ist.

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Gelegentlicher Autor
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Wenn ich also eine Wiederanlage wünsche, dann kann ich den Sparplan auf "Pausieren" umstellen, wenn ich die Erträge dem Verrechnungskonto gutschreiben lassen möchte ohne eine Wiederanlage, dann hab ich zwei Möglichkeiten:

a) für das gesamte Depot diese Einstellung vornehmen, dann werden automatisch alle Erträge dem Verrechnungskonto gutgeschrieben, es erfolgt niemals eine Wiederanlage

b) den Sparplan löschen, die Erträge der im Depot verbliebenen Bestände werden immer dem Verrechnungskonto gutgeschrieben, eine Wiederanlage erfolgt ebenfalls nicht.

 

Vorschlag an maultasch:

Die Umstellung des Gesamtdepots kann umgangen werden, wenn der Sparplan "pausiert" statt "gelöscht" wird. Die Erträge eines pausierenden Sparplans werden nämlich wieder angelegt.

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@maultasch

Mit irgendwelchen umständlichen Tricksereien (pausieren, nicht pausieren) kenne ich mich nicht aus und will ich auch gar nicht. Ist mir viel zu umständlich und nachher unübersichtlich. Fakt ist, man kann die Ausschüttung der Erträge für das gesamte Depot veranlassen. Ich habe nämlich keinen Bock, bei der Steuererklärung mühsam jährlich meine thesaurierenden Erträge aus ausländischen Fonds anzugeben. Schmökern im Bundesanzeiger, etc. Daher ausschütten und versteuern. Es interessiert das Finanzamt nämlich sehr wohl, ob Du unversteuerte Erträge wieder anlegst oder versteuerte Erträge, wie Du sagst, für Deinen Urlaub ausgibst.

 

Iceman1981

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Hallo iceman, vielleicht stellen sich in meinem Depot die Probleme überhaupt nicht. Irgendwie erkenne ich das grundsätzliche Problem nicht. Ich habe aber auch nur Ausschütter oder deutsche Thesaurierer.

Zwei Dinge verstehe ich trotzdem nicht. 1. Wie kann ich einen Thesaurierer (egal ob in- oder ausländisch) zum Ausschütten bewegen? 2. Welche Ausschüttungen sind nicht steuerpflichtig bzw. wo bekomme ich "unversteuerte Erträge"? Ist mir bisher noch nicht passiert. Diese Erträge könnten ja nur von einem ausländischen Thesaurier kommen, der aber eigentlich nicht ausschüttet? Oder geht das tatsächlich, die Ausschüttung zu beantragen??

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Guten Morgen Maultasch,

 

das grundsätzliche Problem ist, dass die Consorsbank wohl die Erträge von ausschüttenden Fonds trotzdem wieder anlegt. Dies muss man über die Hotline widerrufen, damit man die Erträge trotzdem ausgeschüttet bekommt. Totaler Schwachsinn. Man sucht sich doch extra ausschüttende bzw. thesaurierende Fonds aus bestimmten Gründen aus.

Bei Ausschüttung der Erträge werden diese versteuert. Alles gut. Aber bei ausländischen thesaurierenden Fonds oder eben generell bei Fonds über die Consorsbank werden die Erträge wieder angelegt und folglich unversteuert. Diese Erträge muss man mühselig jedes Jahr in der Steuererklärung angeben. Die genaue Ausschüttung ist im Bundesanzeiger angegeben. Wenn man 10 bis 20 Fonds hat, ist der ganze Prozess echt nervig.

Also normal stellt sich das Problem nur bei ausländischen thesaurierenden Fonds. Da die Consorsbank aber ohne Widerruf die Erträge immer wieder anlegt, hat man hier immer dieses Problem bei dieser Fondkategorie.

 

MfG Iceman1981

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Ich gehe davon aus, dass die Erträge nach Abzug der Steuern angelegt werden. Kann das bitte jemand mit Sparplan mit ausschüttenden Fonds bestätigen?

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Hallo @maultasch Hallo @framer10

 

Danke für Ihre Nachfragen zur Wiederanlage.

 

Ich möchte die Gelegenheit nutzen die Wiederanlage hier etwas näher zu erläutern.

Erträge aus ausschüttenden Fonds und ETFs die im Rahmen von Sparplänen gekauft wurden, werden Grundsätzlich wieder angelegt. Der Status des Sparplans, ob laufend, pausiert oder gelöscht ist hier nicht relevant. Dies betrifft keine Aktiensparpläne, hier gibt es generell keine Wiederanlage der Dividenden.

 

Falls eine Wiederanlage nicht gewünscht ist, kann diese auf zwei Wegen verhindert werden.

Zum einen kann der Wiederanlage generell widersprochen werden. In diesem Fall ist das gesamte Depot betroffen.

 

Sofern Sie von der besparten WKN einen Posten im Depot haben der nicht über einen Sparplan gekauft wurde, etwa durch Einzelkauf und Übertrag können wir beide Positionen zusammenlegen und damit die Wiederanlage für die neue Gesamtposition beenden.

Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kundenbetreuung.

 

Beste Grüße

 

CB_Kai  

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@CB_Kai: Vielen Dank für die schnelle und erhellende Antwort. Jetzt ist mir zumindest dieser Teil klar.

Trotzdem hätte ich noch gerne eine Antwort auf die Fragen (jetzt natürlich etwas aus dem Zusammenhang gerisssen), die ich gestern schon in einer Antwort auf eine Antwort von iceman gestellt habe:

1. Wie kann ich einen Thesaurierer (egal ob in- oder ausländisch) zum Ausschütten bewegen? 2. Welche Ausschüttungen sind nicht steuerpflichtig bzw.  bekomme ich "unversteuerte Erträge"? Ist mir bisher noch nicht passiert. Diese Erträge könnten ja nur von einem ausländischen Thesaurier kommen, der aber eigentlich nicht ausschüttet? Oder geht das tatsächlich, diese Ausschüttung zu beantragen??

 

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Hallo @ Sigrid_W,

 

Steuern werden in dem Moment fällig, in dem sie Ihnen zufließen - also mit der Ausschüttung. Wenn noch Freibeträge bestehen, oder entsprechende Posten in den Verlustverrechnungstöpfen bestehen die gegengerechnet werden können, erfolgt die Anlage Brutto gleich Netto. Sind die Positionen nicht vorhanden oder nicht ausreichend, erfolgt Sie nach Steuerabzug.

 

Beste Grüße aus Nürnberg,

Sonja

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Damit ist dann Iceman1981s Sorge, dass ausgeschüttete Erträge unversteuert wieder angelegt werden, unbegründet.

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