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WGF-Anleihe

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 13
Registriert: 16.12.2015

Viele, teilweise polemische Fragen, Äußerungen etc. über die Empfehlung der WGF-Anleihen bzw. fehlender Warnhinweise durch Consorsbank befinden sich im Chat.

Was mir fehlt, sind konkrete Hinweise, wie der nun mal eingetretene Schaden so gering wie möglich gehalten werden kann.

Vielleicht weiß jemand etwas bzw. kann diesbezüglich Consorsbank uns unterstützen. Ich weiß, dass Consorsbank keine steuerliche Beratung geben will/kann/darf, aber vielleicht kann Consorsbank allgemeine Informationen geben.

Also vorerst folgende Fragen:

  1. Eine Börsennotierung der Anleihen gibt es ja nicht mehr. Kann ich meine Anleihen an eine Privatperson verkaufen und wie wird dies durchgeführt?
  2. Ist dabei zwischen den Anleihen die bereits insgesamt schon fällig waren (z.B. WGFH06 am 15.12.2012) und den Anleihen, die noch nicht fällig sind (z.B. WGFH05) zu unterscheiden?
  3. Oder sind alle Anleihen durch die Anordnung des Insolvenzverfahrens (also auch WGFH05) fällig?
  4. Wie hoch ist der Nominalwert? Hat sich der ursprüngliche Nominalwert durch die zwischenzeitlich erfolgten Zahlungen ermäßigt (wie das Depot dies so ausweißt)? Oder bleibt es wegen des erneuten Insolvenzverfahrens beim ursprünglichen Nominalwert? Was ist dann mit den erfolgten Zahlungen? Können diese mit den ausstehenden Zinsenzahlungen verrechnet werden?
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
Community Manager
Beiträge: 393
Registriert: 14.01.2014

Hallo @Kalbacher,

 

vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihre Fragen sind berechtigt und ich möchte diese gerne so detailliert wie möglich beantworten.

Dazu habe ich Ihren Beitrag an meine, für diesen Bereich verantwortlichen Kollegen weitergeleitet.

Sobald eine entsprechende Rückmeldung vorliegt, erhalten Sie die Informationen an dieser Stelle.

 

Vielen Dank für Ihre Geduld.

 

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend

Michael Herbst

Community Manager

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
Community Manager
Beiträge: 1768
Registriert: 13.01.2014

Hallo @Kalbacher,

 

vielen Dank auch noch einmal von meiner Seite für Ihren konstruktiven Beitrag zu diesem Thema.

Ich kann Ihre Nachfragen dazu persönlich sehr gut verstehen.

 

Wie von unserem Community Manager angekündigt, haben wir Rücksprache mit der verantwortlichen Abteilung gehalten. Sehr gerne würden wir Ihre offenen Fragen beantworten. Leider können wir, wie von Ihnen vermutet, keine abschließenden Antworten liefern, da wir über keine Expertise im Insolvenzrecht verfügen und keine steuerliche Beratung leisten dürfen.

 

Es gibt unseres Wissens nach keinen Zweitmarkt auf dem derartige Anleihen gehandelt werden können, deren Emittentin insolvent ist. Der Verkauf an eine Privatperson sollte möglich sein. Sofern es ein Kaufangebot gibt, raten wir dazu, die Modalitäten genau zu prüfen. Uns ist zudem nicht bekannt dass sich die Fälligkeit oder der Nennwert einer Anleihe bei Insolvenz ändert.

 

Für weitere Informationen dazu können wir Ihnen folgende Website empfehlen: WGF Verfahrensinformationsportal.

Fragen und kompetente Auskünfte zum Insolvenzverfahren erhalten Sie dort direkt vom Insolvenzverwalter.

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

Sonja

Community Moderator

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