Hallo Community,
das Deutsche Steuerrecht ist und bleibt ein Albtraum!!
Am 02.01.2019 ist es so weit, das erste Mal wird für thesaurierende Fonds eine Vorabpauschale an das Finanzamt abgeführt.
Muss ich mich am 27.12.2018 hinsetzen und für alle Fonds die mögliche Vorabpauschalen berechnen? Denn der Wert - Freibetrag muss ja am 02.01.2019 auf dem Verrechnungskonto sein. Das ist doch total kompliziert? Was passiert, wenn ich nicht genug auf dem Konto habe?
Gruß
Marko