Generell gilt FiFo. Die Besteuerung wird die CB gemäß den Richtlinien für Anlagegold durchführen. Also steuerfrei nach einem Jahr Haltefrist. Solltest du innerhalb der Haltefrist Anteile verkaufen, wird dir dieser Betrag sicherlich später in der Steuerbescheinigung als noch nicht versteuert ausgewiesen, da die CB deinen persönlichen Steuersatz nicht kennt. Hier bin ich mir aber nicht ganz sicher. Das kann man aber sicher von der Kundenhotline erfahren, wenn nicht ein anderer User hier mehr weiß.