Hallöchen,
ich stehe etwas auf dem Schlauch und komme nicht weiter - vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen.
Ein bis drei Links reichen schon
Ich möchte thesaurierende steuertransparente Aktien-ETFs monatlich für einen längeren Zeitraum besparen.
Idealerweise bis zu einem noch zu setzendem Rentenzeitpunkt (in maximal 30 Jahren).
Durch meine passive Anlageform werde ich während des Ansparens wenig Kursgewinne (oder Verluste) realisieren und somit den Steuerstundungseffekt nutzen und dadurch gleichzeitig nicht von meinem Freibetrag profitieren.
Macht es Sinn am Jahresende Anteile zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen?
Zur Zeit (kann sich ändern, ich weiß) habe ich vermutlich(!?) keine Verkaufstransaktionskosten (mal vom Spread abgesehen) da ich die ComStage Aktion als Sparplan nutze.
Macht es Sinn am Jahresende Anteile zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen?
Rechnet sich das?
Würde ich mir damit in irgendeiner Art und Weise sinnlos Arbeit mit dem Finanzamt machen?
Stichwort Papierkrieg der für einen Laien nicht zu bewältigen ist.
Falls von Belang - es geht um folgende ETFs*:
ETF127 - ComStage MSCI Emerging Markets
ETF060 - ComStage STOXX Europe 600
ETF110 - ComStage MSCI World
Besten Dank und einen schönen Abend
Superknuffel
* Kann natürlich sein das sich im Laufe der Zeit etwas grundlegendes ändert und die Auswahl umgeschichtet wird
Warum gerade am Jahresende? Warum nicht morgen oder nächste Woche Donnerstag?
Ich halte den Verkauf und sofortigen Wiederkauf als jährliches Ziel für Geldvernichtung. Die anfallenden Gebühren für den Verkauf und Kauf werden einen möglichen Vorteil durch die Ausnutzung des Freibetrages auffressen. Besonders stark wird dieser Effekt sein, wenn der Gesamtwert der zu verkaufenden Anteile zu gering ist.
Zu einem passenden Zeitpunkt verkaufen und zu einem passenden Zeitpunkt erneut Anteile kaufen kann wiederum lohnenswert sein. Das wird aber die Geschichte zeigen.
Das kann man doch ganz einfach rechnen.
Der Steuerfreibetrag für Kapitalerträge beträgt 801€ oder 1602€ bei gemeinsamer Veranlagung. Darauf fallen knapp über 200 bzw 400 € Steuern an, nach derzeitiger Rechtslage. Dagegen stehen die Kosten für zwei Transaktionen.
Es könnte sich also theoretisch schon lohnen.
Wenn man den Spitzensteuersatz in der Einkommenssteuer bezahlt, ist es sogar noch lukrativer, weil sogar Herr Schäuble darüber nachdenkt Kapitalerträge künftig mit dem normalen Steuersatz zu belasten.
Den Verkaufszeitpunkt sollte man am besten dann festlegen, wenn der Gewinn (abzgl. Spesen) genau beim Steuerfreibetrag liegt.
@ juvol,
''Der Steuerfreibetrag für Kapitalerträge beträgt 801€ oder 1602€ bei gemeinsamer Veranlagung. Darauf fallen knapp über 200 bzw 400 € Steuern an, nach derzeitiger Rechtslage''.
Ich verstehe das nicht. Auf einen Steuerfreibetrag fallen Steuern an ?????? Kannst Du mir da weiterhelfen!
Grüße aldebaran
Das sind die Steuern, die anfallen würden, wenn du einen Verkaufsgewinn von 801 bzw. 1602 € hättest und der Steuerfreibetrag nicht wäre.
Wenn ein Sparplan groß genug ist und der Kurs so angestiegen ist, dass man den Freibetrag voll ausnutzen kann, gebe ich dir recht.
Problematisch wird es allerdings, wenn man den Verkauf und Neukauf als jährliches Ziel verwendet. Gleiches gilt auch, wenn man noch nicht genug Anteile angespart hat. Immerhin kann man nur bedingt abschätzen zu welchem Kurs die neuen Anteile gekauft werden. Zwischen Verkauf und Eingang des Geldes liegen immerhin zwei Arbeitstage.
Danke Urvater. Das war flappsig formuliert und hätte heißen müssen: Auf diesen Betrag fallen 200 bzw 400€ Steuern an, wenn der kumulierte Betrag am Ende den Steuerfreibetrag in dieser Höhe übersteigt.
Das ganze ist bei Fonds aber nur noch in 2017 anwendbar, weil sich ab 2018 die Besteuerung verändert und die thesaurierenden Gewinne pauschal versteuert werden müssen. Bei Aktien macht das aber weiterhin Sinn.
Kauf und Verkauf könnten am selben Tag erfolgen, da für beide Transaktionen der Geldfluss erst 2 Tage später erfolgt. Eine kleine Spanne dazwischen ist aber sinnvoll, damit das Geschäft vom Finanzamt nicht als wash sale eingestuft wird.
Vielen Dank für die bisherigen konstruktiven Antworten
Hallo @IBA1337 ,
...Valuta = t+2; d.h. 2 Bankarbeitstage nach Verkauf erfolgt Wertstellung auf Verrechnungskonto.
Liebe Grüße
onra