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Steuererklärung ausschüttende ETFs

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 11
Registriert: 08.04.2020

Hallo Community,

ich habe eine Frage bzgl. ausschüttender ETFs. Ich habe vor einem knappen Jahr zwei Sparpläne gestartet-beide ausschüttend-da ich davon ausgegangen bin daß die Consorsbank die "Gewinne" direkt wieder investiert. Das tut Sie auch, allerdings nicht bei Einmalzahlungen. Bei beiden Sparplänen habe ich allerdings eine sehr hohe Einmalzahlung investiert so daß ich nun eine höhere Summe ausgeschüttet bekommen habe. Soweit ich das verstanden habe landet diese Ausschüttung nun auf meinem Verrechnungskonto. Von dort aus kann ich das Geld natürlich, z.B. über die Erhöhung meiner Sparrate, wieder in den Sparplan einfüttern. Nur wie verhält sich das ganze nun bei der Steuererklärung?! Muss ich auf den gesamten Gewinn (den ich schon wieder in meine Sparpläne investiert habe) abzüglich den 800 Euro Freibetrag angeben und versteuern? Dann hätte ich ja mit meinen EInmalzahlungen im Prinzip Geld verloren und hätte lieber meine Sparrate drastisch erhöht?! Oder verstehe ich das falsch? 

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
Autorität
Beiträge: 2092
Registriert: 12.01.2019

Hallo @ETF_PAT 

.....die Steuergeschichte wird von deiner Depotbank automatisch bewerkstelligt. Zunächst wird gegen ggfs.angefallene Verluste und anschließend gegen deinen FSA von 801€ gerechnet. Das, was dann darüber liegt, wird der Abgeltungssteuer, Soli, KiSt zugeführt.

In deiner Steuerbescheinigung, die du für 2021 im nächsten Jahr erhalten wirst, wird dir das dann alles dokumentiert.

Würde dann im nächsten Jahr die Anlage KAP mit abgeben und eine Günstigerprüfung beantragen. Das kannst du auf dem Formular ankreuzen. Wenn dein Steuersatz in deiner Einkommensteuer kleiner als die 25% AbgSt ist, dann bekommst du zu viel gezahlte AbgSt, Soli, KiSt erstattet......

By the way: Du solltest die Einmalzahlungen möglichst im Sparplan veranlassen (das geht am 01. oder 15.eines Monats). Damit würde auch die Wiederanlage deiner Ausschüttung im Sparplan erfolgen.

Wenn du jetzt 2 Positionen mit gleicher WKN am Start hast, dann lasse über die Kundenbetreuung die zweite Position auf den Sparplan umlegen. Anruf sollte hier genügen. Kosten dafür = 0.

Möchtest du allerdings den Zeitpunkt außerhalb des 01. oder 15. eines Monats bestimmen wollen, dann generierst du natürlich immer wieder eine zweite Position im Depot (bzw. deine Zweitposition wird aufaddiert...), die man dann wieder umlegen müsste. Das kann man wohl nicht unendlich so betreiben........

 

Viel Glück/Erfolg mit deinen Sparplänen

0nra


Enthusiast
Beiträge: 740
Registriert: 06.06.2016

@ETF_PAT  

 

- du kannst Einzelbestand und Sparplan im Sparplan zusammenlegen lassen (geht telefonisch). Dann hast du einen Bestand als Sparplan.

 

- bei Aktions-ETF (falls das welche sind) bietet es sich immer an, eine Einmalzahlung im Sparplan zu machen, denn dann ist sie kostenfrei. Du bist zwar auf den 01. oder 15. des Monats beschränkt, aber auf 20 Jahre gesehen ist Markettiming (außer bei so Ereignissen wie 9/11 oder Fukushima) mehr oder weniger sinnlos (nach solchen Ereignissen kommt es dann meist auf einen Woche hin oder her eh nicht an 🙂 ).

 

- bei einem kostenpflichtigen Sparplan ist es eine geringe Ersparnis. Da musst du entscheiden, ob du 1,5% Sparplangebühr zahlen möchtest oder die vollen Börsengebühren.

 

Uns selbst im Sparplan ist es steuerlich bei Ausschüttern egal, ob automatisch gleich angelegt wird oder händisch von dir. Der Betrag landet so oder so zuerst auf deinem Verrechnungskonto. Und da geht im Ernstfall nach dem Aufbrauchen deines FA die Steuer in beiden Fällen weg. Du hast also nichts gewonnen (außer halt möglicherweise die Consorskosten/Börsengebühren/Sparplankosten/kostenloser Aktions-ETF)

 

Und wie @onra  schon so treffend geschrieben hat, die Steuerbescheinigung am Jahresende wird es richten.


Autorität
Beiträge: 3720
Registriert: 21.07.2017

@ETF_PAT :

Und wenn Du sofort wissen willst, wie eine Ausschüttung steuerlich (nach Teilfreistellung, FSA, evtl. Verlustverrechnung) misshandelt wurde:

> Online Archiv > Beleg "Ertragsgutschrift" heraussuchen > Seite 2 gründlich lesen.

 

Ob Steuern abgeführt wurden siehst Du bereits auf Seite 1.


Enthusiast
Beiträge: 390
Registriert: 05.12.2016

Und ich glaube es ist so: Wenn ausschüttend - ohne Wiederanlage - dann fallen Steuern an, da das Geld ja ausgeschüttet wurde.

Ebenso verhält es sich aber auch bei Wiederanlage, da auch hier das Geld zuerst ausgeschüttet wird. Es verhält sich so, als würdest du das Geld bekommen und wieder investieren.

 

Wenn du diese Steuern vermeiden willst musst du in thesaurierende ETF investieren. Jedoch fallen auch hier Steuern an (Vorabpauschale).

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