abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steuer bei unentgeltlichem Depotübertrag

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 31.10.2019

Hallo,

 

wie behandelt CC folgenden Geschäftsvorfall:

 

In Depot von Person A ist ein Wertpapier zu einem aktuellen Kurs von 95 %. Die Anschaffung erfolgte 2005 zu einem Kurs von 65 %.

 

Nun wird das Wertpapier in 2019 unentgeltlich auf das Depot von Person B übertragen.

 

Person A und B sind Geschwister. Der Übertrag bedeutet also (auch) einen Gläubigerwechsel.

 

Wie behandelt CC den Vorgang steuerlich ?

 

Die Vorgabe der Finanzbehörden ist meines Wissens, dass bei einer unentgeltlichen Übertragung das Wertpapier zum Kurs von 65 % auf B übertragen wird, dass also B die Anschaffungskosten des A übernimmt.

 

Grüße @Janke99

0 Likes
1 Antwort 1

Autorität
Beiträge: 3867
Registriert: 21.07.2017

Der unentgeltliche Wertpapier-Übertrag erfolgt mit den steuerlichen Daten (Kaufpreis, Kaufdatum) der Person A auf das Depot der Person B.

Eine Versteuerung durch die Consorsbank erfolgt nicht.

 

Allerdings ist die CB verpflichtet, diesen Wertpapierübergang an die Finanzbehörden zu melden, damit ggfs. Schenkungssteuer (Freibetrag zwischen Geschwistern: EUR 20.000.- ) gefordert, oder auch Missbrauch nachgewiesen werden kann.

Antworten