Hallo,
Habe mich jetzt erst mal richtig mit der Steueranlage KAP beschäftigt.
Folgende Dinge sind mir nun klar geworden.
1. Ohne Freistellungsauftrag kann man in der KAP Anlage (bis 801€ Gewinn) bei ledigen die Abgeltungssteuern, Soli, Kirchensteuern zurückbekommen.
2. Der Freistellungsauftrag ist eigentlich nur dafür da um das lästige ausüllen der KAP zu vermeiden. (Falls Günstigerprüfung nicht relevant ist)
3. Diese KAP Anlage muss nur ausgefüllt werden, wenn Kapitaleinkünfte welche noch nicht mit der Abgeltungssteuer, Soli, Kirchensteuer belegt wurden vorliegen.
Alles was über dem Freistellungsauftrag ist wird vom Fiskus ab Quelle voll besteuert, und ist damit abgegolten.
Meine Frage ist eigentlich ganz simpel. Stimmt ihr meiner Auffassung zu oder habe ich etwas wichtiges übersehen? Lasst es mich wissen.