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Sparplan ETF Verwirrung frage

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Hallo miteinander

ich möchte gerne 2 ETF Sparpläne länger besparen jeweils für 50€ jetzt bin ich verunsichert wegen der Steuer ich dachte an Comstage wegen der Aktion einen auf den Dax und Msci World

könnt ihr mie da helfen 

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@MeiserLampe771 : danke 🙂

 

 

@LK : Hättest Du Dir die Mühe gemacht, dir die Zahlen selber mal anzuschauen, wäre Dir aufgefallen, dass ich mitnichten Äpfel und Birnen verglichen habe, sondern bei der der Berechnung des ausschüttenden ETFs wie von MeisterLampe beschrieben die komplette Wiederanlage der Ausschüttungen unterstellt habe. Bei solchen ETFs kann man sich üblicherweise den reinen Preisreturn oder aber den "Total Return" anschauen - für solche Vergleiche versteht es sich von selbst, letzteres zu nehmen.

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Hallo @Totti:

 

Vielen Dank für die Info und den link zur geplanten Änderung der Besteuerung von thesaurierenden Fonds. Das wird diesen Fondstyp vermutlich wesentlich uninteressanter machen-wer zahlt schon gerne eine Steuer im Voraus, auf fiktive Gewinne?

Wie dem link außerdem zu entnehmen ist und mich stärker tangiert, ist, dass der Gewinn beim Verkauf "alter" Fondsanteile ab 2018 steuerpflichtig werden soll, allerdings erst für ab 2018 entstehende Gewinne.

Und was sich ziemlich konfus anhört, ist die geplante neue Besteuerung der Erträge und Kursgewinne, die offensichtlich unterschiedlich für die verschiedenen Fonds werden soll....da waren wohl wieder eine Menge hochbezahlter Beamte am Tüfteln....

Hier ein weiterer link zu den Plänen:

http://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/Neue-Besteuerung-ab-2018-Was-Fonds-Anleger...

 

Gruß, glückspilz

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Regelmäßiger Autor
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> Vielen Dank für die Info und den link zur geplanten Änderung der Besteuerung von thesaurierenden Fonds. Das wird diesen Fondstyp vermutlich wesentlich uninteressanter machen-wer zahlt schon gerne eine Steuer im Voraus, auf fiktive Gewinne?

 

Im Prinzip doch nichts anderes als im Falle einer Stockdividende, oder?

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Routinierter Autor
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Hallo @LK:

Nein, bei Stockdividenden, wie sie manche US-Firmen ausgeben, oder bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln (Gratisaktien) bzw. bei einem Split, wie ihn kürzlich Gesco vornahm, wird keine Abgeltungssteuer fällig. In all diesen Fällen wird einfach der steuerlich relevante Anschaffungskurs korrigiert.

Bei der geplanten Besteuerung von thesaurierenden Fonds soll offensichtlich jeweils am Jahresende der erzielte Buchgewinn besteuert werden. Diese Idee erscheint mir ziemlich krank, weil der Steuer ja kein realer Ertrag zugrunde liegt, da wird so manches Konto plötzlich ins Minus rutschen. Außerdem frage ich mich, was z.B. passiert, wenn ein Fonds mal einen Jahresverlust einfährt. So etwas soll es ja gelegentlich auch geben....

 

Gruß, glückspilz

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> Nein, bei Stockdividenden, wie sie manche US-Firmen ausgeben, oder bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln (Gratisaktien) bzw. bei einem Split, wie ihn kürzlich Gesco vornahm, wird keine Abgeltungssteuer fällig. In all diesen Fällen wird einfach der steuerlich relevante Anschaffungskurs korrigiert.

 

Eventuell macht das die Consorsbank so (werde es bei der nächsten Stockdividende sehen), aber bisher wurden mir regelmäßig Beträge vom Verrechnungskonto abgebucht:

 

Mal aus der Dividendenbenachrichtigung der DAB-Bank zitiert:

 

| Einbuchung:
| Gattungsbezeichnung
| Banco Santander S.A. Anrechte
| ISIN ES06139009O4
| Nominal STK [Anzahl an bereits vorhandenen Aktien]
| Kapitalertragsteuer EUR [25% von 3,915 EUR x der neu hinzukommenden Aktien]-
| Solidaritätszuschlag EUR [entsprechend]-

| Betrag zu Ihren Lasten
| EUR [Summe von den beiden Beträgen]

 

Der Betrag wurde dann auch entsprechend abgebucht und die später eingebuchten Aktien mit einem Bezugspreis von 3,915 EUR berechnet.

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Hallo @LK, deine Einschätzung (und das Vorgehen von CB) ist auch korrekt.

 

Stockdividenden sind nätürlich steuerpflichtiges Einkommen und werden in Deutschland wie eine Bardividende berechnet. Sollte die Depotführende Bank diesen Abzug nicht durchführen muss der Aktieninhaber die Stockdividende in der Steuererklärung selber aufführen.

 

Gratisaktien sind tatsächlich steuerfrei, da sie ja den Preis der Aktie verwässern und aus bestehendem Eigenkapital der Gesellschaft in Aktien umgewandelt werden. Hier wird nur ein neuer Einstandskurs berechnet.

 

Beim Aktiensplits muss man schauen wie der Split konkret durchgeführt wird.

Werden die Aktien nicht einfach geteilt sondern neue Aktien (Bonusshares) ausgegeben (Bsp: Google 2014) sieht das Finanzamt die neuen Aktien erstmal als Sachdividende an und damit als steuerpflichtigen Ertrag. 

 

Ein guter aber auch schon etwas älterer Link: http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Kapitalmassnahmen-Steuern-Mengenlehre-fuer-Aktion...

 


Routinierter Autor
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Hallo zusammen,

@LK:

Also mit der Bank hat das nix zu tun, ich bin auch Ex-DABler.
Was einen Unterschied macht, ist, ob die neuen Aktien als Ausschüttung oder als Kapitalmaßnahme betrachtet werden. Bei Gesco z.B. wurde die Aktion als "Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln" und als "Neueinteilung des Grundkapitals
durch Aktiensplit im Verhältnis 1:3" bezeichnet. Dann ist es eindeutig.


Bei Spin-Offs gilt übrigens Analoges. Wenn der Vorgang als "Entflechtung" deklariert ist, so wie es z.B. bei EON/Uniper war, dann ist das steuerneutral. Wenn die Aktien der neuen Firma als Ausschüttung betrachtet werden, dann wird Abgeltungssteuer abgebucht. Das ist mir tatsächlich auch einmal passiert, beim Spin-Off von ConocoPhillips/Phillips66.


Ob Dein Fall jetzt korrekt behandelt wurde, kann ich natürlich nicht beurteilen. Was mich etwas stutzig macht, ist der Begriff "Anrechte"....könnte es sein, dass es sich dabei um so etwas wie eine Wahldividende handelte?

 

@MeiserLampe771:

Dass ein Aktienbesitzer die Stockdividende in der Steuererklärung angibt oder sogar angeben muß, wenn die Bank den Einstandskurs entsprechend korrigiert hat, ist doch Unsinn. Ein Split ist ein Split, egal wie er heißt und egal, ob er 1:3, 1:20 oder 1:50 ist. Und steuerlich gewinnen tut man so oder so nix, der Unterschied ist doch nur, ob ich gleich beim Split die Steuer im Voraus bezahle oder erst beim Verkauf.

 

Gruß, glückspilz

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Gelegentlicher Autor
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@Glueckspilz

Vielleicht reden wir auch nur bei den Begrifflichkeiten aneinander vorbei.

 

Was Du gerade eben als Wahldividende vermutet hast ist bei mir bisher immer unter dem Begriff Stockdividende gelaufen.

 

Deine Stockdividende ist bei mir bisher immer die Gratisaktie gewesen.

 

Denn inhaltlich bin ich bis auf die Begriffe eigentlich komplett auf Deiner Seite.

 

In diesem Sinne einen schönen Feierabend.

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> Was mich etwas stutzig macht, ist der Begriff "Anrechte"....könnte es sein, dass es sich dabei um so etwas wie eine Wahldividende handelte?

 

Das dürfte der originale deutsche Begriff sein, bevor die denglifizierte Version Verwendung fand. Die Beschreibung bei Wikipedia finde ich hier ziemlich irreführend. Besser finde ich da die englischsprachigen, wie z.B. http://www.investopedia.com/terms/s/stockdividend.asp:

 

What is a 'Stock Dividend'

A stock dividend is a dividend payment made in the form of additional shares rather than a cash payout, also known as a "scrip dividend." Companies may decide to distribute this type of dividend to shareholders of record if the company's availability of liquid cash is in short supply. These distributions are generally acknowledged in the form of fractions paid per existing share, such as if a company issued a stock dividend of 0.05 shares for each single share held by existing shareholders.

 

Aus der Definition ergibt sich recht offensichtlich, dass Kapitalertragsteuer fällig wird.

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@totti, vielen Dank für die Info!
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