abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Mitteilung über Veräußerungsgewinn nach § 56 Abs. 2 InvStG wg. Investmentsteuerreform

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 10.03.2021

Hallo zusammen,

aufgrund der Investmentsteuerreform gelten Fondsanteile zum 31.12.2017 als fiktiv veräußert und zum 1.1.2018 als fiktiv angeschafft. Die Depotbank muss dem Kunden den fiktiven Veräußerungsgewinn gem. § 56 Abs. 2 InvStG mitteilen. Die Consorsbank hat es erst auf Nachfrage kürzlich getan. Leider steht in der Mitteilung nicht, wieviel von dem fiktiven Veräußerungsgewinn auf die Zeit vor 2009 entfällt. Außerdem würde mich interessieren, wie die Ermittlung aussieht, u.a. ob besitzzeitanteilige akkumulierte thesaurierte Erträge berücksichtigt wurden. Das kenne ich von anderen Depotbanken anders und besser gelöst.

 

Habe bei der Kundenbetreuung bereits 3 mal nachgefragt, bringt nichts, die speisen einen mit allgemeinen (und zum Teil falschen) Aussagen zur Investmentsteuerrecht ab.

 

Hatte jemand dieses Thema auch? Wie ist es ausgegangen, konnte doch noch ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden?

 

Danke vorab für Eure Antworten und VG

0 Likes
12 Antworten 12

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 10.03.2021

Hallo stocksour,

danke für Deine Antwort. Dass solche Fragen am Telefon nicht erfolgreich diskutiert werden können, da zu komplex, war mir klar. Die Fragen habe ich schriftlich formuliert, mittlerweile habe ich 4 E-Mails von der Kundenbetreuung erhalten 😉 Mal hat man mich auf die Vorabpauschale verwiesen, mal habe ich einen alten Text aus 2018 erhalten, wo es hieß, die Einbuchung der neuen Kurse erfolgt nächste Woche 😉 VG


Autorität
Beiträge: 2206
Registriert: 12.01.2019

Hallo @Stern2006 ,

...mit der Übersichtsmitteilung "Mitteilung zu Einstandskursen und Wertentwicklung bis 31.12.2017 für ihre Fondsbestände" kommst du nicht weiter. Diese Mitteilung gab es so im Mai 2018 von der CB im OnlineArchiv.

Am besten wäre, du schreibst die CB an und bittest um Zusendung des Datenblatts "Fiktive Veräußerung" und zwar für jeden der bei dir aufgeführten ausländ. thes. Fonds.

Für jeden einzelnen Fonds gibt es dann ein Datenblatt, das die Informationen dokumentiert, die ich dir am Anfang des Threads skizziert hatte.....

Das Ding sieht so aus:

 

Datum 01.01.2018

Fiktive Veräußerung

Fondsbezeichnung: XYZ-Fonds mit WKN und ISIN

Bestand mit Stückzahl

Wertpapierkurs der fiktiven Veräußerung

Kurswert insgesamt

Fiktives Veräußerungsergebnis nach Differenzmethode

Fiktives Veräußerungsergebnis nach Pauschalmethode

Akkumulierte thesaurierte Erträge aus fiktiver Veräußerung

usw.......

Am Schluß kommt dann noch der Hinweis, dass die ermittelten Ergebnisse erst bei tatsächlicher Veräußerung der Fondsanteile steuerlich berücksichtigt werden.

 

Wenn du diese Datenblätter für deine ausl. thes. Fonds hast, wirst du wesentlich besser durchblicken können.

 

Was das Finanzamt angeht......., ja da kann ich nur sagen, dass du allein schon, um selbst prüfen zu können, dass alles steuerlich für dich im grünen Bereich liegt, eine eigene Dokumentation der jeweils in der Vergangenheit versteuerten AGE am Start haben solltest. Hattest du in den vergangenen Jahren immer brav deine AGE aus den jeweiligen ausl. thes. Fonds versteuert, dann sollte es von Finanzamtseite keine Probleme geben.

Ist das nicht der Fall und du gerätst an einen richtig "netten" Prüfer, der Nachweise haben möchte, dann ist eine eigene Dokumentation sicherlich hilfreich.

Bei ganz alten KAP-Erklärungen musste man ja noch in der Anlage AUS jeden einzelnen ausl. Fonds deklarieren......., in soweit läge dem FA ja bereits alles vor. In den Jahren <801€FB, wenn keine KAP/AUS-Erklärung gemacht wurde, fehlen natürlich die AGE beim FA. Hier wärest du mit Eigendokumentation und Belegen auf der sicheren Seite.

Damalige Mitteilungen zu den steuerwirksamen AGE der jeweiligen Fonds gab es von der Depotbank und wenn nicht über den e-Bundesanzeiger....., wäre halt etwas Recherchearbeit. Ob sich diese dann lohnen würde, das musst du selbst entscheiden.

Ich hoffe einmal, dass für dich alles easy laufen wird.....

 

LG+ viel Spaß mit den Datenblättern und dem Finanzamt

onra


Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @Stern2006 ,

da hätte zwischendurch wirklich einmal jemand à la @onra  antworten können:

"Ich schicke Ihnen die entsprechenden Datenblätter in den nächsten Tagen einmal  zu. Wenn Sie dann immer noch ...!" 

 

Sich ärgern ist aber auch keine Lösung.

0 Likes
Antworten