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Kinderdepot

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Aufsteiger
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Wir überlegen gerade für unsere Kinder ein Kinderdepot zum besparen eines ETF anzulegen. Jetzt sind wir von Großeltern und Paten gefragt worden, ob wir vollen Zugriff haben, soll heissen können wir jederzeit das Geld auch wieder abheben, oder gibt es eine Sicherung das wir zwar den ETF Sparplan beenden bzw. das Geld auf ein Verrechnungskonto umswitchen können, aber das Geld nicht abbuchen können?

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
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Da spricht ja schon ein wenig Mißtrauen aus der Frage der Angehörigen 🙂

 

Minderjährigendepot heißt, ihr könnt alles, das Kind nichts. Keine Sicherung kein doppelter Boden.

 

Mit der Volljährigkeit der Kleinen ist es dann für euch aus (du kannst dir aber eine Vollmacht deines Nachwuchses geben lassen  --  habe ich am Anfang auch so gemacht, bis die Kleinen durchgeblickt haben).  Dann können die Kleinen ihr Depot verklopfen und in Vodka-Red Bull, lange Nächte auf Malle oder einem tiefergelegten 3er anlegen.

 

Im Ernst, Minderjährigendepot habe ich für meine Kinder gemacht, das Vertrauen muss einfach da sein.
In die Depots kam alles "überflüssige" Geschenkegeld. Denn das 150. Spielzeugauto steht genauso rum wie die 50 davor.

 

Falls ihr die Kohle unterschlagt, wird euch halt irgendwann einer wegen Untreue anzeigen 🙂
Und wenn die Schenker Wert darauf legen, könnt ihr ja den jährlichen Depotauszug vorlegen.

 

Und du kannst sicher sein, dass sich deine Kinder irgendwann nach dem Geld erkundigen werden (kenne ich aus eigener Erfahrung!!!).
Transparenz ist hier einfach der Grundpfeiler.


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(...) Minderjährigendepot heißt, ihr könnt alles, das Kind nichts.(...)

Hallo, @maultasch ,

Deine umfassenden und sorgfältigen Ausführungen möchte ich an einem Punkt ergänzen:

 

Ihr könnt mit dem Geld alles machen, was im Sinne des Kindes und für das Kind ist.

 

Wenn das Depot auf den Namen des Kindes angelegt wird, wird es wirtschaftlicher und steuerlicher Eigentümer (  @Olli_75 :  Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und Freistellungsauftrag*) nicht vergessen! ).

Zumindest habe ich das seit meinen Recherchen zum Enkeldepot vor einem Jahr noch so in Erinnerung.

 

*) bzw. Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn die steuerpflichtigen Erträge über die 801€ hinausgehen.


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Hallo @stocksour   ich verbessere dich nur sehr ungerne. Ich verweise aber auf den folgenden Beitrag bei test.de : 

 

"In einem aktuellen Beschluss des Ober­landes­gerichts ­Celle entschieden die Richter: Eltern, die das Geld ihrer Tochter zur Finanzierung des gemein­samen Wohn­hauses nutzen, haben ihre Vermögens­betreuungs­pflicht verletzt und sind schaden­ersatz­pflichtig (Az. 21 UF 89/17). Im selben Verfahren ging es auch um die Frage, ob die damals minderjäh­rige Tochter ihren Führer­schein mit ihrem eigenen Geld bezahlen darf. „Nein“, urteilten die Richter. Die Tochter war zwar mit der Verwendung ihres Geldes für den Führer­schein einverstanden. Diese Zustimmung ist jedoch nicht wirk­sam, weil Minderjäh­rige grund­sätzlich keine wirk­same Zustimmung zur Verwendung ihres Geldes erteilen können. Der Vater muss der Tochter daher auch die Kosten für den Führer­schein samt Zinsen erstatten.
Grund­sätzlich gilt: Ist eine Spar­anlage oder ein Depot auf den Namen des Kindes angelegt, gehört es auch ausschließ­lich dem Kind. Die Eltern verwalten es nur bis zur Voll­jährigkeit. Erst wenn das Kind 18 wird, kann es mit dem Geld machen, was es will."

 

Da steht ausdrücklich drin, dass das, was des Kindes ist, dem Kinde bleibt. Ohne Wenn und Aber.

 

Bezüglich der steuerlichen Geschichten gebe ich dir uneingeschränkt Recht. NV-Bescheinigungen hatte ich auch viele Jahre eingereicht. Da hatten wir für jeweils immer drei Jahre Ruhe.

 

 

PS: Mit dem "Ihr Alles, das Kind Nichts" meinte ich, dass  die Hoheit über die Sparpläne (Höhe, Art des ETF, Einmalzahlungen, Sparpausen etc.) bei den Eltern liegt.


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Hallo, @maultasch : Freundlicher Einspruch!

Deine Antwort hat mich "angefixt", und weil ich genügend Freizeit habe, ein neugieriger Hund zu sein, habe ich mir die Begründung des bei Test angeführten Urteils gründlich angesehen habe.

Meine Schlussfolgerung:

Das Urteil (Az. 21 UF 89/17) taugt nicht als Begründung zu dem, was wir hier diskutieren, und wurde von Test hier überinterpretiert.

 

Kurz:

Im verhandelten Fall hat ein in innerfamiliären Finanzangelegenheiten offensichtlich "übergriffiger" alleinerziehender Vater den vom Großvater mütterlicherseits der minderjährigen Enkelin als Erbe überlassenen Betrag von 60.000 € gesetzeswidrig in die Finanzierung seines Wohnhauses gesteckt, seine Tochter damit de facto bestohlen.

 

Für den Führerschein der Tochter "holte" sich der Vater 1.200 € vom Sparbuch seiner noch minderjährigen Tochter - mit deren Zustimmung. Auch das durfte er nicht, weil die Zustimmung der mit <18 noch beschränkt geschäftsfähigen Tochter nicht rechtswirksam war.

Die Tochter hätte umgekehrt - allerdings mit Zustimmung des Vaters als ihrem gesetzlichen Vertreter - den Betrag selbst von ihrem Sparbuch abheben können.

 

Ich bleibe deshalb bei meiner Ansicht, dass ausserordentliche Dinge, wie z. B. die Finanzierung eines Auslandsaufenthalts (Sprachferien, Gastschulaufenthalt, Auslandslehrjahr), durchaus aus dem ersparten Vermögen des minderjährigen Kindes bestritten werden dürfen, zumal es dazu in der Regel schon Ü16 und dem Taschengeldparagraphen entwachsen sein muss.

Die Kosten des laufenden Lebensunterhalts, Geschenke und Dinge des täglichen Bedarfs schließe ich natürlich aus.

 

 


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Hallo @maultasch   [...]Da spricht ja schon ein wenig Mißtrauen aus der Frage der Angehörigen [...] Das Misstrauen ist auf dieser Ebene immer angebracht. Man weiss nie was dereinst aus der Brut wird.


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@vibou   wenn ich die Frage von @Olli_75  richtig interpretiere, bezieht sich das Mißtrauen auf die Angehörigen/Schenker, die wohl Angst haben, dass das Geld nicht den Kindern zu Gute kommt. Und natürlich --  wie sich dann die Kleinen entwickeln, hat niemand so richtig in der Hand. Falsche Freunde und dann ...........

Da kannst du nur hoffen, dass deine Bemühungen um eine gute "finanzielle Erziehung" von Erfolg gekrönt sind.

 

@stocksour  danke für die Langfassung des Urteils. Natürlich kannst du es für dich so sehen. Ich sehe aber den Hinweis auf den Taschengeldparagraf kritisch, da eine Auslandsreise aber auch gar nichts mit "Taschengeld" zu tun hat.
Letztentlich wird es dann im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Und wo kein Kläger da kein Richter 🙂


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Moin!! Ja, das ist schwierig und abhängig von vielen, vielen Unwägbarkeiten. Ich habe das selbst erlebt. Für meine Tochter ("Trennungskind", tut aber nix zur Sache) hatte ich/wir für sie mit 2 Jahren bei der DAB (Gott hab sie selig) ein sog. MDJK angelegt. In das floss immer so Kohle, wenn etwas übrig blieb oder gute Noten hereinkamen. Mit 18 war dann der Aktienstand so bei 12K; bei der Feier dann überreicht, mit dem Hinweis, ich würde weiter zocken... Das wurde dankend angenommen, aber letztlich ignoriert und nicht kommentiert, sondern so nach und nach das Kapital (?) eingesetzt/ geplündert, wie auch immer. Mit dem Hinweis, damit mache ich, was ich will. DAS IST JA AUCH RICHTIG SO!!!

Gut, ich habe über meine finanziellen Tätigkeiten sicherheitshalber erst einmal den Deckel geschraubt, damit nicht zu große Begehrlichkeiten zu früh entstehen. Spiel auf Zeit. Außerdem war ich Testamentsvollstrecker für meinen besten Kumpel, der über knapp 100 Eigentumswohnungen verfügte; was da in der Familie passierte, sollte keine/r so genau wissen. Die glatte Schande, ich hatte es wirklich nicht für möglich gehalten, die Prozesse laufen nach über 6 Jahren immer noch..... ALSO: oberste VORSICHT!! Ich brauche keine Feinde, ich habe Familie. Ich kann nur warnen, aber gewarnt heißt gewappnet, wer achtet schon darauf??


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@vibou Genau um das Geld der Angehörigen / Schenker geht es. Was das Kind irgendwann mal damit macht spielt eigentlich eine untergeordnete Rolle, wir hoffen zwar das wir sie soweit Aufklären können um nicht das ganze Kapital daraus zu ziehen, wenn Sie Zugriff darauf bekommen, aber  wenn es weg ist ist es weg. Darüber werden sie sich irgendwann selber Ärgern. Aber das Problem ist einfach das wir viele Fragen von etwaigen Geldgebern gestellt bekommen und ich befürchte das es schwierig wird, das Geld zu bekommen, wenn wir selber die Möglichkeit haben, das rauszuziehen. Was ich verstehen kann, bei Geld hört halt die Freundschaft bei vielen auf... und wenn ich ehrlich bin, wüsste ich nicht ob ich das unter diesen Voraussetzungen bei jemand anderem machen würde...

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Hallo @Olli_75   [...] Genau um das Geld der Angehörigen / Schenker geht es[...] Schenker sollten sich bewusst sein, dass das Geschenkte ihnen nicht mehr gehört und der Beschenkte voll über das Geschenk verfügen kann.

Im Übrigen solltest du nochmal die "dass/das"-Regeln büffeln. Der Rest deines Posts ist etwas verwirrend, so dass ich nicht darauf eingehen kann.

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