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Kennzeichnung Altbestände

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In meinem Depot habe ich Anteile von 2 (Aktien)Fonds welche vor 2009 gekauft wurden. Vor der Umstellung im Rahmen der Investmentsteuerreform waren diese auch korrekt als "Altbestand" gekennzeichnet. Eine derartige Kennzeichnung kann ich jetzt nicht mehr finden. Muss ich jetzt einfach darauf vertrauen, dass Consors bei einem Verkauf die Steuer korrekt abführt, bzw. nicht abführt? Sind bei euch Altbestände (vor 2009) korrekt eingebucht? Danke im voraus.
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Nach dem neuen Investmentsteuergesetz gibt es seit dem 1.1.18 keine ungleiche Behandlung von Fonds mehr. Wie schon in vielen Rubriken nachzulesen ist, werden nun alle Fonds steuerlich einmal im Jahr beurteilt und Gewinne, die nicht ausgeschüttet wurden, besteuert. Damit sind auch die ursprünglichen Einstandskurse "überschrieben" worden.
Wird der Fonds verkauft, rechnet die Bank den Veräußerungsgewinn unter Berücksichtigung der Vorabpauschale und des alten Einstandskurses ab - sofern er hinterlegt war.

Den Freibetrag von 100.000€, den man für die Bestände von vor 2009 hat, muss man selber beim Finanzamt geltend machen - und so die Gewinnbesteuerung der Bank rückgängig machen.
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Hallo Hape, vielen Dank für deine schnelle Antwort auf meine Frage. Wie verhält es sich denn in dem Fall, wenn für den Fonds kein Einstandskurs (aus der Zeit vor dem 01.01.2018) hinterlegt war? Das kommt ja durchaus mal vor. Dazu kommt, dass viele Fonds aktuell (fiktiv) im Minus sind, "real" aber deutlich im Plus. Theoretisches Beispiel: Kauf am 09.09.2008 für insgesamt 1000€ (Einstandskurs ging aber verloren) Wert am 31.01.2017 ist 5000€ Verkauf am 01.04.2018 für insgesamt 4500€ Werden hier jetzt 500€ in den Verlusttopf geschrieben und ich bekomme 4500€ netto ausbezahlt, oder bekomme ich 4500€ abzgl. Steuern ausbezahlt?
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OK, die oben stehende Frage war unnötig. Da die kompletten Kursgewinne von Altfonds steuerfrei sind bekomme ich in diesem Beispiel 4500€ netto aufs Verrechnungskonto und 500€ in den Verlusttopf.

 

Wie verhält es sich mit den thesaurierten Erträgen (ausl. Thesaurierer) welche in den 10 Jahren angefallen sind. Werden diese von der Bank erst einmal versteuert? Also fällt auf einen Teil der 4500€ doch Steuer an?

 

Unabhängig davon ist eine Kennzeichnung der Anteile als Altbestand aber doch auch nach dem 01.01.2018 noch relevant? Angenommen ich verkaufe den Fonds in 2019 für insgesamt 6000€. Habe also einen Kursgewinn von 1000€. Da die Bank nun seit der Steuerreform ALLE Fonds gleich behandelt wird erstmal Steuer abgeführt.

 

Diese Steuer kann ich mir via. Anlage Kap. zurückholen. Aber doch nur wenn mir die Bank bestätigt, dass es sich bei den Anteilen um Altbestand handelt? Oder liegt es nun an mir dem Finanzamt nachzuweisen, das alle verkauften Anteile vor 2009 gekauft wurden?

 

Pardon wenn das etwas verkopft ist, fällt mir schwer alle Facetten genau nachzuvollziehen

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Hallo @asugila,

vielen Dank für Ihren Beitrag. 

Da uns zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht alle Informationen vorliegen, haben wir Ihre Anfrage 
zur weiteren Klärung an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie an dieser Stelle selbstverständlich umgehend informieren. 

Vielen Dank und viele Grüße

CB_Susan
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Hallo @CB_Susan,

vielen Dank für die Weiterleitung meiner Frage. Bin gespannt was die zuständigen Kollegen dazu meinen und warte auf Rückmeldung an dieser Stelle.

 

Viele Grüße

asugila

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Liebe Community,
auf unsere Rückfrage haben wir die Antwort erhalten, dass Kursgewinne von bestandsgeschützten Alt-Anteilen bis 31.12.2017 steuerfrei sind. Thesaurierte Erträge sind unverändert steuerpflichtig.

Kursgewinne von Investmentfonds ab 01.01.2018 sind, unabhängig vom ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt, steuerpflichtig, Somit führt die Consorsbank bei einem Verkauf die Abgeltungssteuer regulär ab.
Auf der Jahressteuerbescheinigung wird ausgewiesen, welche Fondsverkäufe aus ursprünglich bestandsgeschützten Alt-Anteilen resultieren.

Viele Grüße

CB_Susan
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Freut mich, dass demnach alles seine Richtigkeit hat. Davon bin ich auch ausgegangen. Schade ist allerdings, dass es scheinbar nicht möglich ist dem Kunden die entsprechenden Altbestände auch als solche zu kennzeichnen.

In den Details jedes Fonds gibt es ja auch weiterhin die Spalte "Bestandstyp". Warum gibt es hier nicht einfach die Kategorie "Altbestand"?

 

Vermute das fällt unter die selbe Policy welche es auch verhindert dem Kunden bei Bedarf die Einstandskurse vor der Steuerreform darzustellen...

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@asugila, dann müsste ja eigentlich bei allen Fonds und ETF, welche vor dem 01.01.2018 gekauft wurden, "Altbestand" stehen.

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