OK, die oben stehende Frage war unnötig. Da die kompletten Kursgewinne von Altfonds steuerfrei sind bekomme ich in diesem Beispiel 4500€ netto aufs Verrechnungskonto und 500€ in den Verlusttopf.
Wie verhält es sich mit den thesaurierten Erträgen (ausl. Thesaurierer) welche in den 10 Jahren angefallen sind. Werden diese von der Bank erst einmal versteuert? Also fällt auf einen Teil der 4500€ doch Steuer an?
Unabhängig davon ist eine Kennzeichnung der Anteile als Altbestand aber doch auch nach dem 01.01.2018 noch relevant? Angenommen ich verkaufe den Fonds in 2019 für insgesamt 6000€. Habe also einen Kursgewinn von 1000€. Da die Bank nun seit der Steuerreform ALLE Fonds gleich behandelt wird erstmal Steuer abgeführt.
Diese Steuer kann ich mir via. Anlage Kap. zurückholen. Aber doch nur wenn mir die Bank bestätigt, dass es sich bei den Anteilen um Altbestand handelt? Oder liegt es nun an mir dem Finanzamt nachzuweisen, das alle verkauften Anteile vor 2009 gekauft wurden?
Pardon wenn das etwas verkopft ist, fällt mir schwer alle Facetten genau nachzuvollziehen
Hallo @asugila,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Da uns zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht alle Informationen vorliegen, haben wir Ihre Anfrage
zur weiteren Klärung an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie an dieser Stelle selbstverständlich umgehend informieren.
Vielen Dank und viele Grüße
CB_Susan
Community-Moderatorin
Hallo @CB_Susan,
vielen Dank für die Weiterleitung meiner Frage. Bin gespannt was die zuständigen Kollegen dazu meinen und warte auf Rückmeldung an dieser Stelle.
Viele Grüße
asugila
Liebe Community,
auf unsere Rückfrage haben wir die Antwort erhalten, dass Kursgewinne von bestandsgeschützten Alt-Anteilen bis 31.12.2017 steuerfrei sind. Thesaurierte Erträge sind unverändert steuerpflichtig.
Kursgewinne von Investmentfonds ab 01.01.2018 sind, unabhängig vom ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt, steuerpflichtig, Somit führt die Consorsbank bei einem Verkauf die Abgeltungssteuer regulär ab.
Auf der Jahressteuerbescheinigung wird ausgewiesen, welche Fondsverkäufe aus ursprünglich bestandsgeschützten Alt-Anteilen resultieren.
Viele Grüße
CB_Susan
Community-Moderatorin
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Freut mich, dass demnach alles seine Richtigkeit hat. Davon bin ich auch ausgegangen. Schade ist allerdings, dass es scheinbar nicht möglich ist dem Kunden die entsprechenden Altbestände auch als solche zu kennzeichnen.
In den Details jedes Fonds gibt es ja auch weiterhin die Spalte "Bestandstyp". Warum gibt es hier nicht einfach die Kategorie "Altbestand"?
Vermute das fällt unter die selbe Policy welche es auch verhindert dem Kunden bei Bedarf die Einstandskurse vor der Steuerreform darzustellen...
@asugila, dann müsste ja eigentlich bei allen Fonds und ETF, welche vor dem 01.01.2018 gekauft wurden, "Altbestand" stehen.