Hallo, @FrankTT ,
in einer Hinsicht bietet Deine beabsichtigte Variante (50:50) auch Vorteile.
Was in 15-20 Jahren ist, wissen wir alle nicht.
Was hat das Kind beruflich vor? Hat es schon eine Ausbildung abgeschlossen? Will es ein Studium dranhängen? Macht es (Fach-)Abi und will studieren?
Wie ist dann die Einkommenssituation der Eltern? Arbeiten sie schon nur noch in Teilzeit oder ist das Einkommen aus welchen Gründen auch immer gerade niedrig?
Dann kommt eventuell BaFög in Betracht.
Dabei wird
a) das Elterneinkommen, jedoch NICHT das Elternvermögen, angerechnet
b) das Kindeseinkommen angerechnet UND das Kindsvermögen oberhalb aktuell 8.200 EUR (Freibetrag).
Wenn dem Kind dann nur die Hälfte des ihm "zugedachten" Vermögens rechtlich zugerechnet werden kann, lässt sich der Betrag deutlich unauffälliger und schneller auf den "passenden" Betrag abschmelzen, sofern er darüber liegt.