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Junior Depot - Zugriff ab Volljährigkeit einschränkbar?

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Hallo,

 

laut Beschreibung haben Kinder ab Volljährigkeit volle Verfügbarkeit und Verantwort auf das für die angelegte Junior-Depot, sehe ich das richtig?

 

Wenn ja - ist es möglich, diese Verfügbarkeit einzuschränken? Mir geht es darum, dass man von 18jährigen wahrscheinlich noch nicht den verantwortungsvollsten Umgang mit solchen Summen erwarten kann. Mit Einschränkung meine ich z.B., dass die Zustimmung eines Elternteils für Transaktionen notwendig wird. Oder ggf. auch der komplette Zugriff noch länger bei den Eltern bleibt.

 

Weiß hier jemand etwas dazu?

 

Vielen Dank

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Ohne mich rechtlich sauber darin auszukennen würde ich jedoch meinen, dass das nicht möglich ist. Denn im Grunde ist es jetzt schon das Geld des Kindes und du darfst damit nicht machen was du willst sondern nur im Sinne des Kindes handeln. Mit 18 entfällt die Erziehungsberechtigung von Rechts wegen und somit kannst du auch nicht mehr über das Geld verfügen.

So zumindest meine laienhafte Auffassung des Sachverhalts.
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So ist es, @fiveash , entweder - oder.

 

Wenn Du am rechtzeitigen Eintritt der finanziellen Bildung des Nachwuchses zweifelst, gibt es nur folgende Alternative:

Ein Zweitdepot auf den Namen eines oder beider Elternteile, das dem Nachwuchs erst im "vertrauenswürdigen Alter" übertragen wird (> Schenkungssteuerfreibetrag: 400 TDM alle 10 Jahre).

Nachteile:

- Der Sparerfreibetrag des Depotinhabers wird belastet

- Der Sparerfreibetrag des Nachwuchses wird evtl. verschenkt

- Das Zweitdepot fällt u. U. in die Erbmasse und kommt dem Nachwuchs evtl. nie zugute, wenn keine testamentarische Verfügung vorliegt.


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@stocksour  400TEUR müsste es sein. DM gibt es seit 20 Jahren nicht mehr 😉

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Mit 18 ist es zu spät. Weg ist weg. Das Geld gehört rein rechtlich deinem Kind. Ohne Wenn und Aber.

Bis dahin solltest du die finanzielle Bildung deines Kindes soweit  getrieben haben, dass es verantwortungsvoll (diese Definition ist aber sehr individuell 🙂 ) mit der Kohle umgeht.

Ich habe damals meine "Ausbildungsversicherung" in einem fahrbaren Untersatz angelegt.

 

Bei unserem Sohnemann hat es ganz gut geklappt. Ich habe mir aber gleich eine Vollmacht eintragen lassen. Aber nur zur Unterstützung. Nach nicht mal einem Jahr habe ich ihn in die "Freiheit" entlassen.
Einen Teil des Depot hat er in zwei Fernreisen "investiert". Ist für mich ok. Wenn er es in **bleep**, schnelle Autos oder **bleep** investiert hätte - na ja, glücklich wäre ich natürlich nicht gewesen. Aber letztendlich sein Geld.

 

Sowie es jetzt mitbekommen habe, investiert er sogar einen Teil seines Taschengeldes und stockt das Depot wieder auf.

 

Und wie es @SmithA1  so treffend beschrieben hat. Das Geld gehört eh schon deinem Kind. Sein Name, sein Depot.

Sonst hättest du ja die Steuer **bleep**, wenn du dein Geld auf den Namen deines Kindes angelegt hättest.

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Danke für die Richtigstellung, @SmithA1 . 

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Liebe Leute,

 

vielen Dank! Das waren ja mal wirklich fundierte und hilfreiche Antworten von allen.

Tja, dann müssen wir damit klarkommen. Aber es ergibt ja schon (rein steuerlich) Sinn, dass das Depot immer dem Kind gehört. Immerhin macht ihr auch Hoffnung, dass die nötige Reife mit 18 vorhanden sein kann. Zugegebenermaßen haben wir auch noch knapp 17 jahre Zeit dafür 🙂

 

Nochmals ein großes Dankeschön!

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@fiveash   dann herzlichen Glückwunsch zur Entscheidung, so früh anzufangen. Da kann der Zinseszins so richtig arbeiten.
Wir haben damals das "überschüssige" Geschenkegeld aufs Depot eingezahlt. Denn mehr als 50 Spielzeugautos, 20 Kilo Spielzeugsteine, 10 Puppen, ......... braucht kein Kind. So hatten wir das mit Oma, Opa, Paten usw. vereinbart. Ein kleines Geschenk (die ersten Jahre sind dem Kind die Geschenke eh eins wie das andere) und das (Rest-)Geld gespart.
Da ist ein deutlich 5stelliger Betrag zusammengekommen.

 

Ach ja - falls sich jemand an meiner (etwas provokanten) Wortwahl gestoßen hat --- ich bitte vielmals um Entschuldigung. Die Moderatorin Stephanie hat es mit einem freundlichen *bleep* glatt gezogen.

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Hallo, @fiveash ,

der Besitzer meines - um exakt zu sein, SEINES Enkeldepots - wird heute 13 *).

 

Erst Anfang dieser Woche hat er anlässlich unserer turnusmäßigen Depotbesprechung zwei für mich wichtige Fragen mit einem eindeutigen "JA" beantwortet:

1. Wirst Du Dein Depot bis zum 18. Geburtstag ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke verwenden?

2. Wenn Du nach Deinem 18. Geburtstag den Rest um die Häuser ziehend "auf den Kopf hauen" willst: Nimmst Du mich (dann 81) mit?

 

Mit dieser Win-Win-Einstellung kommen wir beide ganz gut zurecht.

... auch wenn die Darstellung nicht ganz erwachsenengerecht ist ...

 

*) Monate

P.S.: Die "vorgesehenen Zwecke" findest Du durch Eingabe von "Enkeldepot" oben in der Suchzeile.


Regelmäßiger Autor
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Registriert: 23.03.2015

Hallo,

 

ich beschäftige mich gerade mit der genau gleichen Frage (bei uns kommt in 2 Monaten Nachwuchs und wir hatten uns überlegt das Kindergeld, zumindest teilweise, in einen ETF zu investieren)...

Nur, was wenn der Junior mit 18 schlichtweg noch nicht die nötige Reife hat?

Da ein Elternteil das Juniordepot verwaltet stellt sich mir die Frage, ob man im Zweifel nicht einfach nach 17 Jahren einen Depotübertrag oder so etwas veranlassen könnte? Dann den ETF weiter verwalten, bis die nötige Reife vorhanden ist und dann zurück übertragen. 

 

Oder würde das steuerlich Probleme verursachen?

 

Grüße

Frank

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