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Investmentsteuerreform und synthetisch replizierende ETFs

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
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Hallo,

 

vor gut einem Jahr habe ich gelesen, dass synthetisch replizierende ETFs nicht in den Genuss der Teilfreistellung kommen. Ist das noch so? Ich frage deshalb, weil ich erwartet hätte, dass es keine synthetisch replizierenden ETFs mehr gibt. Tatsächlich gibt es aber noch welche. 

 

Danke im Voraus für eine kurze Antwort.

 

Beste Grüße

Stuhlbein

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
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Hallo @Stuhlbein,

 

laut einem Schreiben des BMF zu Anwendungsfragen des Investmentsteuergesetzes ist es, wenn ich das Schreiben richtig verstanden habe, unerheblich, ob ein ETF physisch oder synthetisch repliziert. In dem Schreiben steht: "Ein Investmentfonds qualifiziert als Aktienfonds, wenn er gemäß seinen Anlagebedingungen fortlaufend mindestens 51 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 InvStG investiert (Aktienfonds-Kapitalbeteiligungsquote). Ein Mischfonds liegt hingegen vor, wenn der Investmentfonds nach seinen Anlagebedingungen zumindest 25 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen anlegt (Mischfonds-Kapitalbeteiligungsquote)."

Auch ein synthetisch replizierender ETF mit einem Aktien-Index als Basiswert investiert in Aktien, eben nur nicht unbedingt in die Werte, die im Basiswert enthalten sind.

 

 

Grüße

immermalanders

 


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
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Immer eine gute Quelle, die BMF-Schreiben 🙂 Danke vielmals für die flotte Antwort.

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