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Depot für minderjährige Enkelin

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Gelegentlicher Autor
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Kann ich als Großvater ein Depot für meine Enkelin eröffnen oder muss dies meine Tochter (die Mutter des Kindes) tun?

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Enthusiast
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Die Variante b) von @Thebat haben wir viele Jahre erfolgreich praktiziert.

 

Alles übrige "Geschenkegeld" kam in einen ETF-Sparplan. NV-Bescheinigung vom Finanzamt und gut wars.

 

Natürlich gehört ein gewisses Vertrauen innerhalb der Familie dazu. Das Geld auf dem Kinderdepot ist natürlich das Geld des Kindes und damit für die Eltern tabu (aber natürlich, wo kein Kläger, da kein Richter). Bei einem guten Verhältnis sollte das aber kein Problem sein, auch nicht die Auswahl des Anlageprodukts.

 

Am Anfang stehen halt ein paar Absprachen. Im Endeffekt kannst du, wenn das Sparprodukt (vermutlich ja ein breitgestreuter ETF), die Sparrate und die Sparfrequenz feststehen, einen Dauerauftrag auf das Verrechnungskonto einrichten. Dann läuft alles automatisch. Nur mögliche Einmalzahlungen müssten noch die Eltern machen. Oder ihr sucht tatsächlich die von @stocksour  angesprochenen "kreativen" Lösungen.

 

 

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Enthusiast
Beiträge: 392
Registriert: 05.12.2016

Zitat @stocksour   "Was Du im Sinne hast, geht nur über Clan-interne "kreative" Lösungen ... "

 

 

Clan-interne "kreative" Lösungen 😁😉

Sehr gut kommuniziert. 

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Hallo @Community,

gerne möchte ich auf diesen Beitrag einmal eingehen, da es anscheinend vielen nicht bekannt ist.

Auch für Minderjährigenkonten können mit Zustimmung der unmittelbaren Erziehungsberechtigten Vollmachten mit Zugangsdaten, z.B. für die Großeltern, ausgestellt werden.

Die Beantragung erfolgt wie bei anderen Vollmachten auch, über die bekannten Formulare auf unserer Homepage.

Viele Grüße

CB_Stephan
Community Moderator

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Mit Bezug auf  @CB_Stephan 's Ausführungen korrigiere ich meinen Beitrag vom 10.06.21 dahingehend, dass es mindestens eine gängige Fremdbank gibt, die bei Minderjährigendepots ausschließlich den/die gesetzlichen Vertreter als Bevollmächtigte akzeptiert und Untervollmachtsersuchen für Dritte generell ablehnt.

So viel Zeit muss sein.

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Regelmäßiger Autor
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Ich habe vor kurzen das Bevollmächtigungsformular erst in der Hand gehabt und kann bestätigen, dass man da den Kontoinhaber ODER die gesetzl. Vertreter angeben kann. Als Eltern Vollmachten für Andere auszustellen ist also durchwegs möglich. 

 

Ich sehe die Eltern auch nicht als Bevollmächtigte die Untervollmachten ausstellen, sondern halt als gesetzliche Vertreter. 

Gut das die CB da besser ist als andere Banken.

 

Für das Depot meines kürzlich geborenen Sohnes braucht ich übrigens auch die Unterschrift meiner Frau. Prüfen und Rücksenden der Orignalgeburtsurkunde ging schnell und problemlos. Was mich aber wunderte war, dass ich für den Freistellungsantrag nochmals ein PDF Formular ausfüllen musste und dies nicht einfach online machen kann. Ok, wenigstens  ging das als Fax. Sein komplettes Geld verprassen dürfte ich alleine, aber für den Freistellungsantrag brauche ich nochmals die Unterschrift meiner Frau 😉

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Hallo @MartinSch ,

wenn das Depot des Sohnemanns eines Jahres ertragsbedingt den 801€-Sparerpauschbetrag zu sprengen droht:

 

Rechtzeitig eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei seinem Wohnsitz-Finanzamt beantragen; gilt jeweils im Jahr der Ausstellung und den 2 darauf folgenden Kalenderjahren, "übertrumpft" den Freistellungsauftrag und erspart dem Buben bzw. seinen gesetzlichen Vertretern, schon vor der Volljährigkeit eine Anlage KAP einreichen zu müssen zum Behufe der Rückerstattung zu viel abgeführter Abgeltungsteuer.

Nur so für den Hinterkopf.


Regelmäßiger Autor
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Hallo @stocksour ,

danke, das mit dem Nichtveranlagungsbescheinigung hatte ich im Blick.

Es wird aber noch eine Zeitlang dauern, bis er die 801EUR Grenze überschreitet.

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Hallo @MartinSch ,

manchmal geht das schneller als man denkt ... man weiß nie, was von irgendwo daher kommt.

Wenn Du oben in die Suche "Enkeldepot" eingibst, findest Du das Beispiel eines "kleinen" Kleinanlegers, dessen Depot nach knapp 2 Jahren 45% im Plus legt; geplant war das so nicht. Da ist es vorteilhaft, wenn er dank NVB nicht jedes Jahr über das optimale Ausschöpfen des Freibetrags hirnen muss.

Ich finde es übrigens immer toll, wenn sich junge Eltern frühzeitig Gedanken über den Vermögensaufbau ihres Nachwuchses machen und diese auch umsetzen.

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