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Depot für minderjährige Enkelin

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Kann ich als Großvater ein Depot für meine Enkelin eröffnen oder muss dies meine Tochter (die Mutter des Kindes) tun?

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Das müssen die Eltern des Kindes machen.

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So kurz und knapp und ohne jede Begründung/Erklärung kann man das doch nicht beantworten. Es ist doch in jedem Fall möglich ein separates Konto für die Enkelin/Enkel auf meinen Namen anzulegen und zu führen, welches ich dann nach erreichter Volljährigkeit ohneweiteres jederzeit an die Enkelin/Enkel übertragen kann. Oder liege ich da falsch?

LW

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@dostoeck :

An der Antwort von @Sigrid_W gibt es weder zu deuteln, noch ist ihr etwas hinzu zu fügen.

Was Du beschreibst, hat mit einem Minderjährigendepot absolut nicht zu tun.

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@dostoeck 

Sicherlich kannst du ein Konto auf deinen Namen anlegen lassen und es später deiner Enkelin übertragen lassen. Rechtlich und steuerlich ist es aber dein Konto. Freibeträge oder andere eventuelle Vorteile, die man durch die Enkelin hier eventuell nutzen könnte, können in diesem Fall nicht angewendet werden.

Von daher bleibt nur die Lösung von @Sigrid_W übrig.

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2 Möglichkeiten:

 

a) Du eröffnest ein Depot für deine Enkelin, besparst es und überträgst es dann später an das Kind. Die Erträge werden dir zugerechnet, es gibt keinen extra Sparerfreibetrag und später gilt der Übertrag als Schenkung.

 

b) Die Eltern des Kindes eröffnen ein Depot für das Kind (Minderjährigendepot), du kannst es zwar besparen, hast aber keinen Zugriff darauf (nur die Eltern). Käufe und Verkäufe müssen die Eltern tätigen. Zudem dürfen bestimmte Wertpapiere für ein Kinderdepot nicht gekauft werden. Für diese Depot können die Eltern den Sparerfreibetrag bekommen, sie können ggfls. auch eine Steuerfreistellung beantragen (gilt jeweils 3 Jahre) und das Depot wird mit Erreichen der Volljährigkeit automatisch auf das Kind umgeschrieben (= keine Kontrolle mehr für die Eltern).

 

Wäge also gründlich ab, welche Variante für dich die beste ist.

 

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Ergänzung:

 

Steuerschonender ist auf jeden Fall die Variante b). Jedoch solltest du bei einer Gewinnrealisierung darauf achten, dass Kinder nur begrenzt eigene Einkünfte haben dürfen. Bei zu hohen (auch Einmal-)Einkünften müssen sich die Kinder sonst selber krankenversichern bzw. fliegen aus der Familienversicherung der Eltern heraus.

 

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Vielleicht noch als Ergänzung:

Evtl. kannst du dir eine Vollmacht geben lassen um entsprechende Käufe zu tätigen. Sonst müssen das die Eltern machen. Bin mir jetzt nicht sicher, ob man als Minderjährige jemand anderem als den Eltern eine Vollmacht geben kann bzw. ob die Eltern einer weiteren Person eine Vollmacht geben können.

 

Wäre  zumindest sinnvoll, wenn du das Depot verwalten möchtest.


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Hallo, @SmithA1 ,

die gesetzlichen Vertreter können als Bevollmächtigte leider KEINE weitere Bevollmächtigung (=Untervollmacht) erteilen.

Was Du im Sinne hast, geht nur über Clan-interne "kreative" Lösungen ... 

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