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Depot aus Scheidungsmasse nehmen

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
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Registriert: 01.10.2018

Hallo zusammen,

 

wir haben eine ganz normale Zugewinngewinngemeinschaft und sind ca. ein Jahr verheiratet, zuvor lief einiges in das Wertpapierdepot und nach der Hochzeit natürlich auch, sogar mehr, so dass sich langsam eine, wie ich finde, durchaus stattliche Summe angesammelt hat.

Das Depot wird allein von mir bespart, hier möchte meine Frau nichts zu tun haben, da sie Aktienhandel überhaupt nicht versteht, also ist das Depot mein Baby sozusagen.

Wie bekomme ich es hin, dass Depot nach einer evtl. Scheidung aus der Scheidungsmasse rausfällt? Alles andere darf gerne zusammen in einen Topf geschmissen werden.

Eine Erklärung dass sie darauf verzichtet möchte sie nicht unterschreiben. Muss ich das notariell regeln oder wie wäre am besten hier vorzugehen, ein Bezugsrecht im Scheidungsfall gibt es ja meines Wissens nicht.

 

 

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
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Pacta sunt servanda.

 

Bei Eurer Eheschließung habt Ihr die Zugewinngemeinschaft vereinbart (§1363 BGB), im Grunde der das Vermögen betreffende "Standard-Ehevertrag", deshalb auch der "gesetzliche Güterstand".

Änderungen des Güterstands sind nur notariell per Ehevertrag möglich, erfordern aber die Einwilligung des Ehepartners/der Ehepartnerin. Ohne diese Einwilligung kannst Du Dir den Weg zum Notar sparen.

 

Bedeutsam würde Dein Problem sowieso erst im Rahmen des Zugewinnausgleichs nach Scheidung. Auch den Zugewinnausgleich kann man per Ehevertrag ausschließen, was sich aber der/die wirtschaftlich Schwächere sehr gut überlegen sollte.

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