Hallo miteinander,
ich habe am 10.1 Bezugsrechte(WKN A3C9E3) für Iberdrola (WKN A0M46B) als Dividende zugeteilt bekommen, welche ich nicht direkt ausüben möchte. Am 10.1 gab es ein Dokument über die Einbuchung, am 12.1 ein 2., dass eben die Dividendenabrechnung (Wert, Auswirkung Sparerpauschbetrag, Kapitalsteuer etc.) enthält.
Kontext: Ich habe "läppische" 35 BZR im Wert von 6 €.
Es stellen sich folgende Fragen:
1) Was passiert, wenn ich die Bezugsrechte nicht selbstständig verkaufe? Werden diese dann automatisch veräußert (es gibt wohl auch Fälle mit Verfall - wie auch immer das iO sein kann) und vor allem: entstehen Gebühren?
2) Falls Gebühren entstehen - üblicherwise 9,95€ und diese größer als der Wert der BZR 9,95€>6€ sind - was passiert dann? Zahle ich dann drauf?
-> Ist dann die logische Konsequenz, dass ich um 10 € Gebühren bei 0,17€/Aktie Aussschüttung 10€/0,17€= knapp 59 Stück Aktien besitzen muss, damit ich die Gebühren der Dividendenausschüttung als Bezugsrechte decken kann (ca. 600€ Iberdrola-Investment werden dann zur Deckung der Gebühren benötigt)?
Wenn bei den Banken somit von Kleinsparern ein Großteil der Dividenden hängen bleibt heißt für mich im Umkehrschluss, dass ich - und etliche Kleinsparer, welche nicht nur reine ETFs besparen -mir einen Depotplatz bei einem Anbieter suchen müsste, bei dem die Ordergebühren marginal sind bzw. Flatrates angeboten werden, oder? Würde einen Depotumzug gerne vermeiden...
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Hallo @Community,
gerne habe ich mich bei den entsprechenden Kollegen noch einmal erkundigt.
Die entsprechende WKN aus der Kaitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist nicht sparplanfähig.
Dies ist der Grund für den Verkauf der Bruchstücke.
Die WKN A0M46B dagegen ist sparplanfähig, da diese nicht aus der Kapitalerhöhung bezogen wurde. .
Viele Grüße
CB_Stephan
Community Moderator
Halo, @CB_Stephan @CB_Evelin
Das war die letzte Abrechnung:
1. Schritt: Ausgang (der Bezugsrechte A3DZYF)
(Umtausch Bezugsrechte im Verhältnis 60:1 in WKN A3D466)
2. Schritt: Eingang (Jetzt habe ich die Gratisaktien A3D466)
(Bezug Gratisaktien im Verhältnis 60:1 aus WKN A3DZYF)
3. Schritt: Ausgang (der Gratisaktien A3D466)
(Gleichstellung i.V. 1:1 in WKN A0M46B nach KE aus Gesellschaftsmitteln)
4. Schritt: Eingang (der Bruchstücke in meinen Bestand A0M46B)
(Gleichstellung i.V. 1:1 aus WKN A3D466)
Das ist die neueste Abrechnung:
1. Schritt: Ausgang (der Bezugsrechte A3EP04)
(wg. Bezug Gratisaktien WKN A3EP05 i.V. 37:1)
2. Schritt: Eingang (Jetzt habe ich die Gratisaktien A3EP05)
(Bezug Gratisaktien i.V. 37:1 aus WKN A3EP04)
3. Schritt: Verkauf (der Gratisaktien A3EP05) (Bruchstücke)
Die Frage ist nun:
Warum gab es einen Verkauf der Gratisaktien anstatt dass noch
Schritt 3 und 4 (wie bei der letzten Abrechnung) ausgeführt werden?
Viele Grüße
Grumble
Genau das ist meine Frage wie es @Grumble nun formuliert hat.
Warum ist dieser Schritt weggelassen worden?
Hallo liebe Community,
ich kann die Verwirrung verstehen und melde mich gerne nochmals bei Ihnen zurück.
Bei der aktuellen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurden die Teilrechte verkauft, da die bezogene Gattung nicht sparplanfähig ist. In dem Fall können somit keine Teilrechte verbleiben.
Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Januar, wurde dies anderes bearbeitet, da nach der Maßnahme eine Gleichstellung in eine sparplanfähige Gattung erfolgte.
Zukünftig achten wir noch genauer auf eine einheitliche und transparente Darstellung und hoffen, dass der Sachverhalt nun für Sie zufriedenstellend gelöst werden konnte.
Sollte dem nicht so sein, können Sie sich gerne jederzeit an die Kundenbetreuung wenden. Diese haben Zugriff auf Kundendaten und können Ihnen noch detailliertere Auskünfte geben.
Viele Grüße
CB_Evelin
Community-Moderatorin
Noch nicht ganz.
Warum gab es dieses Mal keine vorherige Gleichstellung?
Und welches Verfahren ist in der Zukunft das Standardverfahren?
Hallo @cabi,
die Gleichstellung findet immer erst im Anschluss statt und nicht schon vorher.
Sofern im Anschluss eine Gleichstellung in eine sparplanfähige Gattung erfolgt, werden keine Teilrechte mehr verkauft.
Ich hoffe, dass ich damit Licht ins Dunkle bringen konnte.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht
CB_Evelin
Community-Moderatorin
Wieso werden manchmal Teilstücke eingebucht und manchmal Teilstücke verkauft (Gebühr 2,50€)?
Ich verstehe nicht so ganz, wieso sich bei der gleichen Aktie das Verfahren ändert...
Aktuell steht bei Iberdrola wieder eine scrip Dividende an (wie alle halbe Jahre).
Wie ist es denn dieses Mal im System eingestellt mit den Bruchstücken der Bezugsgattung?
Werden diese am Ende belassen oder findet ein Verkauf der Bruchstück bei der "Zwischenaktie" statt?
Wünschenswert wäre wie es mal war, dass dann die Gattung als gleichwertig wie die sparplanfähigen eingestellt ist.
Vielen Dank
Hallo @cabi,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Status der aktuellen obligatorischen Kapitalmaßnahme aus Gesellschaftsmitteln wird uns aktuell noch als offen im System angezeigt. Der Extag ist der 09.01.2024 gewesen und die Bezugsfrist/Umtauschfrist läuft vom 09.01.2024 bis 31.01.2024.
Es handelt sich hierbei um eine Sparplangattung, weshalb die Bruchstücke nicht durch uns verkauft werden. Sie können den Verkauf jedoch selbst veranlassen.
Viele Grüße
CB_Evelin
Community-Moderatorin
Hallo @CB_Evelin ,
vielen Dank. Die Gattung A0M46B ist klar sparplanfähig. Wird aber auch die zwischengeschaltete Aktiengattung (die nach Umtausch der Bezugsrechte entsteht) vor Umtausch/Gleichstellung mit der A0M46B entsprechend behandelt? Das war damals das Problem. Diese wurde nämlich bereinigt, weil diese nicht wie sparplanfähigbehandelt wurde.