Hallo
ich habe deutsche Einzelaktien (keine Fonds keine ETF) auch mit der Kennzeichnung Altbestand (Kauf vor 2009)
Bei der KAP bzw. Freistellungsauftrag werden stets auch die Altbestände mit heran gezogen.
Es sind Einzel-Aktien und die Dividende müsste demnach Steuerfrei sein und auch nicht id Sparerfreibetrag fallen.
Als Antwort kam einmal: Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurde der Bestandsschutz für Fondsanteile aufgehoben
Es handelt sich aber nicht um Fondsanteile sondern Einzelaktien Post AG
Kann da einer was zu sagen, oder bin ich im Recht?
Vg Kay