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Aktien Altbestände (Kauf vor 2009) Behandlung Dividende

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
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  • Community Junior
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Hallo 

ich habe deutsche Einzelaktien (keine Fonds keine ETF) auch mit der Kennzeichnung Altbestand (Kauf vor 2009)

Bei der KAP bzw. Freistellungsauftrag werden stets auch die Altbestände mit heran gezogen.

Es sind Einzel-Aktien und die Dividende müsste demnach Steuerfrei sein und auch nicht id Sparerfreibetrag fallen.

 

Als Antwort kam einmal: Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurde der Bestandsschutz für Fondsanteile aufgehoben

 

Es handelt sich aber nicht um Fondsanteile sondern Einzelaktien Post AG

 

Kann da einer was zu sagen, oder bin ich im Recht?

 

Vg Kay

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
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Hallo @51359062,

...Dividendenbesteuerung vor 2009 ------>

Dividendenerträge
Bis zum 31.12.2008 erfolgte die Besteuerung von in- und ausländischen Dividenden von Aktien und Aktienfonds nach dem Halbeinkünfteverfahren. Dieses wurde ab 01.01.2009 für Privatanleger unter Einführung der Abgeltungssteuer nach dem InvStG abgeschafft.


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Beiträge: 1089
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Der Bestandsschutz für vor 2009 gekaufte Aktien betrifft nur einen eventuellen Veräußerungsgewinn. Der war früher nach einem Jahr Haltezeit steuerfrei. Das wurde ab 2009 für ab dem 01.01.2009 erworbene Aktien abgeschafft. Mit den Dividenden hatte das nichts zu tun. Die waren auch vor 2009 steuerpflichtig und blieben es.

 

Wenn Du das noch immer nicht glauben willst, dann frage bitte einen Finanzbeamten Deines Vertrauens.


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Registriert: 31.10.2016

@51359062 

 

Nenn doch mal diese Steuerportale, wo die Information stehen soll.

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