abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Aktien Altbestände (Kauf vor 2009) Behandlung Dividende

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 20.12.2019

Hallo 

ich habe deutsche Einzelaktien (keine Fonds keine ETF) auch mit der Kennzeichnung Altbestand (Kauf vor 2009)

Bei der KAP bzw. Freistellungsauftrag werden stets auch die Altbestände mit heran gezogen.

Es sind Einzel-Aktien und die Dividende müsste demnach Steuerfrei sein und auch nicht id Sparerfreibetrag fallen.

 

Als Antwort kam einmal: Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurde der Bestandsschutz für Fondsanteile aufgehoben

 

Es handelt sich aber nicht um Fondsanteile sondern Einzelaktien Post AG

 

Kann da einer was zu sagen, oder bin ich im Recht?

 

Vg Kay

0 Likes
12 Antworten 12

Autorität
Beiträge: 4637
Registriert: 06.02.2015

Wurde die Aktie von 2009 gekauft und die Firma schüttet eine steuerfreie Dividende aus, ist die Dividende steuerfrei. In allen anderen Füllen werden, sofern der Allgemeine Verlustverrechnungstopf leer und auch der Freistellungsauftrag aufgebraucht ist, Steuern anbgezogen.

 


Autorität
Beiträge: 3863
Registriert: 21.07.2017

Zusatzinfo:

Soweit ich mich erinnere hat die Deutsche Post/DHL bis vor ca. 4-5 Jahren die Dividende steuerfrei aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 Körperschaftsteuergesetz) bezahlt, bis dieses "ausgeschöpft" war.


Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 20.12.2019

das stimmt

es geht aber um Aktien (Einzel-Aktien, keine Fonds/ETF) mit Kaufjahr VOR 2009 (Altbestand, sind auch so gekennzeichnet) 

Laut einiger Steuerberatungen-Portals, müssen die Dividenden (aus dem Steuerrecht damals vor 2009) für alle Ewigkeiten ausserhalb der Steuerpflicht laufen)

Dies betrifft nicht Aktien deren Dividenden aus dem Steuerlichen Einlagekonto laufen. Anderer Sachverhalt.

 

Alles betrifft nur die Einzel-Aktie (keine Fonds, keine ETF)

0 Likes

Autorität
Beiträge: 1933
Registriert: 31.10.2016

@51359062 

 

"Steuerberatungsportal" kann ich mich auch dann nennen, wenn ich falsche Informationen verbreite. Stichwort: Clickbaiting.

 

Das beste Beispiel für solch abstruse Behauptungen betreibt zur Zeit in den USA Wahlkampf!


Autorität
Beiträge: 1089
Registriert: 30.08.2016

Bei den Altbeständen ist der eventuell beim Verkauf anfallende Gewinn steuerfrei. Das gilt nicht für Dividenden.

 

Was ist das denn für ein Steuerportal, das solch einen Unsinn verbreitet?


Autorität
Beiträge: 1089
Registriert: 30.08.2016

Oder kann es sein, dass Du was falsch verstanden hast?

 

Bei ab 2009 gekauften Aktien ist die Dividende aus den Einlagenkonto nicht wirklich steuerfrei, weil sie vom Kaufkurs abgezogen und dann beim Verkauf besteuert wird. Wer das nicht weiß kann beim Verkauf der Aktien eine böse Überraschung erleben.

 

Bei vor 2009 gekauften Aktien sind die Dividenden aus dem Einlagenkonto tatsächlich steuerfrei. Da passiert beim Verkauf nichts.

 

 


Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 20.12.2019

es geht NICHT um das steuerliche Einlagenkonto und die Dividenden daraus

 

Sondern um Aktien die vor 2009 erworben wurden und Dividenden zahlen. Diese müssen Steuerrechtlich und aus den Sparerfreibetrag raus zu rechnen sein. Sind sie aber nie.

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 20.12.2019

Autorität
Beiträge: 4637
Registriert: 06.02.2015

Wen du zu diesem Thema eine rechtssichere Auskunft haben möchtest, musst du dich an einen Steuerberater, Steuerfachanwalt oder das Finanzamt wenden. Ich gehe nicht davon aus, dass Banken 15 Jahre nach einführung der Abgeltungssteuer, die Dividenden von Altbeständen falsch abrechnen und das bisher niemand gemerkt hat.

 

Antworten