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steuerliche Auswirkung eines Depotübertrag vom Einzelkonto auf Gemeinschaftkonto Eheleute

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 13
Registriert: 16.12.2015

Hallo,

wer kann mir Hilfestellung geben bei

"steuerliche Auswirkung eines Depotübertrag vom Einzelkonto auf Gemeinschaftkonto Eheleute bzw. umgekehrt"?

Ich weiß, dass eine steuerliche Beratung nicht möglich ist. Vielleicht kann mir jedoch jemand mit Links, §§ EtStG etc. oder vergleichbares weiterhelfen.

Danke

Kalbacher

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Beiträge: 2183
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Hallo,

 

....bei Übertragung von Einzeldepot auf Gemeinschaftsdepot handelt es sich um einen Vorgang der Steuerklasse1 (Ehegatte, gleichgeschlechtlicher Lebenspartner, Kinder/Stiefkinder und Abkömmlinge der Kinder/Stiefkinder).

Die Übertragungsart wäre hier eine unentgeltlich-Schenkung, d.h. ein Übertrag von einem Einzeldepot auf ein Gemeinschaftsdepot zwischen ihnen und einer dritten Person oder auf ein Einzeldepot auf den Namen eines Dritten. In letzterem Fall ist das auftraggebende Institut gesetzlich verpflichtet, diese Schenkung bei den Finanzbehörden zu melden.

Steuerlich gibt es bei der Steuerklasse 1 fette Freibeträge!!!!( 500.000€ bei Ehegatten, 400.000€ bei Kindern/Stiefkindern).

 

Grüße

onra

 

 

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Beiträge: 3820
Registriert: 21.07.2017

@onra:

Das ist nicht zwangsläufig ein Vorgang, der Schenkungssteuer auslöst, da der hinzukommende Ehepartner zwar die Verfügungsberechtigung über das Gemeinschaftsdepot erwirbt, aber nicht zwangsläufig über das den Steuerfall auslösende Eigentum:

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftskonto

dort: Unterpunkt "Depotkonto als Gemeinschaftskonto"

 

"(...) Bei der Umwandlung eines Einzeldepots in ein Gemeinschaftsdepot kann bei Eheleuten nicht davon ausgegangen werden, dass auch die Eigentumsverhältnisse am Depotbestand geändert werden sollen.

Die Eigentumslage an Wertpapieren im „Oder-Depot“ ist nach den §§ 742, § 1006 BGB zu beurteilen. Die Inhaber eines Oder-Depots sind mittelbare Mitbesitzer, so dass nach § 1006 Abs. 3 BGB der mittelbare Besitzer auch Eigentümer ist.

Neu erworbene Wertpapiere, die in ein Oder-Depot verbucht werden, fallen regelmäßig in das Alleineigentum des Erwerbers."

 

@Kalbacher: Hier ist - je nach Eurer Absicht - Expertenrat (Steuerberater) gefragt.

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
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Beiträge: 2183
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Guten Morgen....:),

...wie dem auch sei, ich gehe einmal davon aus, dass das von uns  allen geliebte Finanzamt außen vor bleibt. Bei schenkungssteuerlicher Betrachtungsweise gibt es ja noch die hohen Freibeträge unter den Ehepartnern. Da sollte also nichts anbrennen, es sei denn, es geht um wirklich große Kohle, die die Freibeträge sprengt. In diesem Fall wirklich noch einmal sehr gut recherchieren.......Im übrigen bin ich mir nicht sicher, ob ein Übertrag von Wertpapieren von einem Einzeldepots in ein Gemeinschaftsdepot  gleichbedeutend mit der Umwandlung eines Einzeldepots in ein Gemeinschaftsdepot ist, weil hier keine Wetpapiere übertragen werden........

 

Grüße

onra

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