@onra:
Das ist nicht zwangsläufig ein Vorgang, der Schenkungssteuer auslöst, da der hinzukommende Ehepartner zwar die Verfügungsberechtigung über das Gemeinschaftsdepot erwirbt, aber nicht zwangsläufig über das den Steuerfall auslösende Eigentum:
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftskonto
dort: Unterpunkt "Depotkonto als Gemeinschaftskonto"
"(...) Bei der Umwandlung eines Einzeldepots in ein Gemeinschaftsdepot kann bei Eheleuten nicht davon ausgegangen werden, dass auch die Eigentumsverhältnisse am Depotbestand geändert werden sollen.
Die Eigentumslage an Wertpapieren im „Oder-Depot“ ist nach den §§ 742, § 1006 BGB zu beurteilen. Die Inhaber eines Oder-Depots sind mittelbare Mitbesitzer, so dass nach § 1006 Abs. 3 BGB der mittelbare Besitzer auch Eigentümer ist.
Neu erworbene Wertpapiere, die in ein Oder-Depot verbucht werden, fallen regelmäßig in das Alleineigentum des Erwerbers."
@Kalbacher: Hier ist - je nach Eurer Absicht - Expertenrat (Steuerberater) gefragt.