abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

keine Berechtigung zum Bestellen von HV-Eintrittskarten

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Routinierter Autor
Beiträge: 82
Registriert: 24.09.2014

Seit einiger Zeit kann man aus dem Depot heraus online Weisungen zu Kapitalmaßnahmen erteilen und Eintrittskarten zu Hauptversammlungen bestellen. Für das eigene Depot funktioniert das zumindest. Versucht man das bei einem Depot, für das man bevollmächtigt ist, geht das Bestellen der Eintrittskarten nicht: 

 

"Aufgrund eingeschränkter Berechtigungen wurde der Zugriff verweigert."

 

Das macht überhaupt keinen Sinn, denn so wie ich als Bevollmächtigter sonst alles mit dem Depot machen kann, kann ich selbstverständlich auch Eintrittskarten für die HV bestellen und die Aktionärsrechte stellvertretend wahrnehmen. Das ging bisher ohne Probleme mit dem entsprechenden Formular. Warum soll ich also plötzlich keine Berechtigung dazu haben, sobald ich sie online bestellen will? 

 

Ich bitte hier um Klärung und Stellungnahme. Telefonisch habe ich keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Mit "Das ist eben nicht vorgesehen" lasse ich mich jedenfalls nicht abspeisen.

 

 

0 Likes
12 Antworten 12

Routinierter Autor
Beiträge: 82
Registriert: 24.09.2014

@CB_Sonja Ihre "abschliessende Antwort" war, dass sie ihre Kunden mit einer Falschinformation in die Irre geführt haben. Sie haben behauptet, man könne die Eintrittskarten wie bisher auf dem Postwege bestellen, was schlicht falsch ist. 

 

 

0 Likes

Moderator
Beiträge: 39
Registriert: 27.10.2015

Hallo @merrill_lyncht,

 

an dieser Stelle "knirscht" es aktuell leider, da sind wir uns völlig einig. Eine Irreführung liegt ausdrücklich nicht vor, wir bemühen uns tatsächlich um kurze Alternativwege für unsere Kunden bis zur Lösung des Problems.

 

Bevollmächtigte können zur Zeit HV-Eintrittskarten über unsere Kundenbetreuung sowie mit einem formlosen Schreiben bei uns anfordern. Den klassischen Bestellschein gibt es nicht mehr, stattdessen wird der Bestellprozess nach Abschluss der Arbeiten auch von Bevollmächtigten vollständig online durchgeführt werden können. Eine aktuelle Zeitplanung liegt uns gegenwärtig nicht vor.

 

Um Ihnen schnell und unkompliziert helfen zu können, informieren Sie bitte telefonisch unseren Kundenservice, der Sie direkt unterstützt.

 

Sonnige Grüße
CB_Ben
Community Moderator


Enthusiast
Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014
Na falsch ist das nicht. Sie können immer formlos bestellen. Eine e-mail an Ihren Kunden-Betreuer genügt.
Noch besser, geben Sie einen schriftlichen Dauerauftrag für das gesamte Jahr, alle Eintrittskarten Ihnen automatisch zuzuschicken. Sie können dann vor der HV immer noch Vollmacht an andere geben (steht auf der Rückseite der EK).
0 Likes
Antworten