Hallo, @DerBietigheimer:
Seit der Revision des Formulars in 2017 gilt hinsichtlich der Gültigkeitsdauer folgendes:
Grundsätzlich: Im Jahr der Ausstellung und in den drei darauf folgenden Kalenderjahren.
Aber:
Treten keine "besonderen Umstände" ein, bleibt das W8-BEN UNBEGRENZT gültig.
"Besondere Umstände" wären insbesondere eine Wohnsitzveränderung in die USA oder ein Land, mit dem - aus Sicht der USA - kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Ferner muß das deutsche Kreditinstitut "prüfen", wenn es Anhaltspunkte für "missbräuchliche Verwendung" des Formulars zu haben glaubt.