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Freistellungsauftrag 2018

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
Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 1
Registriert: 01.12.2018

Hallo zusammen,

bei einem im Laufe des Jahres nachträglich gestellten Freistellungsauftrag wird die bereits bezahlte Abgeltungssteuer von Consors "zurückgeholt" und gutgeschrieben, ohne dass es einer eigenen Steuererkläung bedarf. Ist das so richtig?

beste Grüsse

me2018

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
Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Die CB wird das spätestens zum Jahreswechsel wie von Dir beschrieben durchführen und Deine Gewinne mit dem ihr erteilten Freistellungsauftrag verrechnen.

 

Ob es einer "eigenen Steuererklärung" bedarf steht allerdings auf einem völlig anderen Blatt.

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