bei einem im Laufe des Jahres nachträglich gestellten Freistellungsauftrag wird die bereits bezahlte Abgeltungssteuer von Consors "zurückgeholt" und gutgeschrieben, ohne dass es einer eigenen Steuererkläung bedarf. Ist das so richtig?
Die CB wird das spätestens zum Jahreswechsel wie von Dir beschrieben durchführen und Deine Gewinne mit dem ihr erteilten Freistellungsauftrag verrechnen.
Ob es einer "eigenen Steuererklärung" bedarf steht allerdings auf einem völlig anderen Blatt.