Ein anderer Blog enthält folgenden Kommentar:
"Bei Consors wird regelmäßig eine Steuerverprobung (Rückzahlung der gezahlten Steuer bzw. Umbuchung der "ausgeliehenen" Verluste, wenn nachträglich Verluste entstehen) durchgeführt. Eine Steuerverprobung erfolgt zum Quartalsende bzw. wenn die zu erstattende Steuer die Bagatellgrenze überschreitet oder man diese manuell über die Kundenbetreuung durchführen lässt."
Das klingt, so als wenn die Steuerverprobung je nach Depotbank unterschiedlich gehandhabt wird. Ich hätte erwartet, keine deutsche Depotbank da irgendeinen Spielraum hat, wie sie da genau vorgeht, weil da alles im Detail gesetzlich vorgeschrieben ist.
Meine Frage: Ist Zeitpunkt, Bagatellgrenze und Vorgehensweise nun gesetzlich festgelegt oder nicht?
Nein.
(...) Meine Frage: Ist Zeitpunkt, Bagatellgrenze und Vorgehensweise nun gesetzlich festgelegt oder nicht?
@Puc234 :
Wenn die Antwort für Dich wichtig ist: Eigenrecherche vermittelt das umfassendste Gesamtbild.
Hallo @Puc234 ,
...@Hawkwind hat die Antwort auf deine letzte Frage mit "nein" wie so oft kurz und knackig auf den Punkt gebracht....:).
Wenn du etwas mehr dazu lesen möchtest, dann bitte hier lang--------->
Hab' den wichtigsten Auszug zum Thema "Steuerverprobung" aus dem Link unten mal per copy&paste hier hinein kopiert:
"Von Interesse war für uns auch, wie schnell die Institute eigentlich Wertpapiergeschäfte steuerlich abrechnen und etwa Verluste mit Gewinnen verrechnen (sogenannte Steuerverprobung). "Die gesetzlichen Vorgaben dazu sind schlank gehalten, die Vorgabe für die Banken dazu lautet mindestens einmal jährlich. Doch uns ist kein Institut bekannt, das das nur so selten macht", sagt BdB-Experte Hoffmann. Das bestätigt unsere Umfrage: Sehr viele Depotanbieter nehmen die Steuerverprobung mit jedem einzelnen Geschäft vor. Das kann auch dazu führen, dass Anleger, die sich über hohe Gewinne freuen, ihren Freistellungsauftrag daher schon aufgebraucht und Abgeltungsteuer gezahlt haben, nach einem herben Verlusttrade wieder Steuern erstattet erhalten. Für Anleger hat das unmittelbare Vorteile, sind sie doch sozusagen immer mit dem Fiskus im Reinen - und ihre Buying Power im Depot ist ebenfalls stets aktuell.
Bei einigen Anbietern findet die Steuerverprobung im Buchungslauf am Tagesende statt - bei der Consorsbank mit der Einschränkung versehen, dass das nur geschieht, wenn die Steuererstattung 100 Euro übersteigt, sonst muss man bis zum Quartalsende warten. "Die Steuerverprobung erfolgt regelmäßig auch kundenbezogen", erläutert Hoffmann. "Das bedeutet, es ist auch eine laufende depotübergreifende Verrechnung möglich, wenn ein Kunde zum Beispiel zwei Depots bei einem Anbieter führt." Wichtig: Eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung dürfen die Banken erst am Jahresende vornehmen - und auch nur dann, wenn Ehegatten bei ihrer gemeinsamen Depotbank einen gemeinsamen Freistellungsauftrag eingereicht haben."
LG
onra
@stocksour: Eure Antworten betrachte ich als wichtigen Beitrag zu meiner Eigenrecherche.
@onra: Vielen Dank für den Hinweis, der eine ausführliche Antwort auf meine Frage gibt!
Ich denke, das mit der Steuerverprobung klappt bei Consors eigentlich recht gut, aber manchmal bin ich mir nicht so sicher ob das alles auch so korrekt ist.
Beispiel: Ich bekomme Zinsen auf eine Anleihe per 28.12. mit Wertstellung 28.12.
Für die Steuer wird aber der Buchungstag am 2.1. genommen und gegen den neuen Freibetrag gerechnet, obwohl dieser Betrag eigentlich noch ins alte Jahr gehört.
Mir kann das egal sein, weil sich das über die Jahre ausgleicht, und letztendlich kein Schaden mir mich oder das Finanzamt entsteht, anders würde es aber bei Kunden aussehen, die ihren alten Freibetrag noch nicht verbraucht haben und im neuen Jahr höhere Erträge erwarten.
Hallo @juvol ,
....es gilt wohl Valuta T+2 Bankarbeitstage ....
Wenn zum Jahresende z.B. am 28.12. ein Anleihe-Kupon fällig wird und dann z.B. das Wochenende und ein Feiertag folgen, dann können schon ein paar Tage zusammen kommen, ehe das Valutadatum greift, ab dem dann verprobt wird.......
LG
onra