abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Freistellungsauftrag erhöhen nach Abzug von KESt

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 07.10.2021

Wird der Abzug von KESt rückgängig gemacht, wenn ich bis zum Jahresende den Freistellungsauftrag auf einen ausreichend hohen Wert erhöhe?

0 Likes
4 Antworten 4

Autorität
Beiträge: 2206
Registriert: 12.01.2019

Hallo @Puc234 ,

..ja, wenn du den Freistellungsauftrag erhöhen kannst, werden die dann zu unrecht gezahlten Abgeltungssteuern, Soli, KiSt von der Depotbank auf dein Verrechnungskonto erstattet. Dazu gibt es Fristen bis zum Ende des Steuerjahres. Machst du nix, dann kannst du natürlich über die Anlage KAP bei der Steuererklärung eine Rückerstattung bewirken....

 

LG

onra


Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

@Puc234 , allerdings würde ich mir mit der Änderung des FSA nicht bis zum 31.12. Zeit lassen, sondern höchstens bis zum 20.12., damit die Änderung sicher durchläuft.


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 07.10.2021

@stocksour:

 

Sollten Deine Bedenken berechtigt sein, würde dies kaum zu meiner Beobachtung passen, dass es beispielsweise auch dann zu einer Rückerstattung kommt, wenn zu Jahresanfang der Verlusttopf leer ist und im selben Jahr Wertpapiere mit Verlust verkauft werden, nachdem im selben Jahr schon Wertpapiere mit Gewinn verkauft wurden.

 

Wenn Deine Bedenken berechtigt wären, würde die Verlustverrechnung wohl nicht für jeden Handel bis 31.12. vernünftig funktionieren.

 

Jedes Wertpapiergeschäft am letzten Börsentag des Vorjahrs wird wohl sowieso nicht mehr im Vorjahr, sondern an einem der ersten Bankarbeitstage des Folgejahres so abgerechnet, als wenn die Abrechnung noch im Vorjahr stattgefunden hätte?

0 Likes

Autorität
Beiträge: 4638
Registriert: 06.02.2015

@Puc234 

In Deiner Frage ging es um die Erhöhung des FSA und genau diese Frage wurde von @onra und @stocksour beantwortet.

 

@Puc234 schrieb

Sollten Deine Bedenken berechtigt sein, würde dies kaum zu meiner Beobachtung passen, dass es beispielsweise auch dann zu einer Rückerstattung kommt, wenn zu Jahresanfang der Verlusttopf leer ist und im selben Jahr Wertpapiere mit Verlust verkauft werden, nachdem im selben Jahr schon Wertpapiere mit Gewinn verkauft wurden.



Genau das ist ein anderer Ausgangslage, die nicht in der Fragestellung steht.

Bei Consors wird regelmäßig eine Steuerverprobung (Rückzahlung der gezahlten Steuer bzw. Umbuchung der "ausgeliehenen" Verluste, wenn nachträglich Verluste entstehen) durchgeführt. Eine Steuerverprobung erfolgt zum Quartalsende bzw. wenn die zu erstattende Steuer die Bagatellgrenze überschreitet oder man diese manuell über die Kundenbetreuung durchführen lässt.

 

Antworten