Wahrscheinlich hat die Steuerbescheinigung 2022 noch niemand von Consors erhalten, da die Steuerbescheinigung voraussichtlich Ende März mit dem Datum vom 31.12.2022 ins OnlineArchiv gestellt wird. Diese Information findest du auch hier oder nach dem Login unter "Mein Konto & Depot" > "Steuer" > "Steuerbescheinigung".
Ferner hat die Consorsbank am 15.12.2022 ein Dokument ins OnlineArchiv gestellt, wo genau dieses erklärt wird.
Meine Steuerbescheinigung für 2022 ist heute im OnlineArchiv. Geht also doch schneller als geschrieben,
....me too; zu finden mit Einstellungsdatum 31.12.2022......
onra
Heute ist der 31.03. und natürlich ist noch keine Steuerbescheinigung erstellt. Eine Nachfrage per Mail bei Consors wurde mit maschinell erstelltem Hinweis "bis zum 31.03." beantwortet. Ein Anruf bei der Hotline wurde maschinell beendet wegen "Überlastung"...."bitte stellen Sie Ihre Anfrage schriftlich...".
Die Consors Bank ist von allen Banken die ich nutze immer die letzte, die jährlich die Steuerbescheinigung einstellt. Und dann können sie nicht einmal den 31.03. halten. Passt ins Bild bezüglich der sonstigen Service-Qualität.
Jedes Jahr das gleiche Gejammer. Der 31.03. dauert überigens noch rund 13 Stunden!
Zur Erinnerung: https://www.brokerexperte.de/steuerbescheinigung/
Stimmt ja, es sind ja noch 13 Stunden...bestimmt sind die Systeme so programmiert, dass die Mitteilungen um 23.59h versendet werden ?!
Gut dass es Leute gibt die die Dinge in die richtige Perspektive rücken.
Wenn sich an der Erstellung der Steuerbescheinigung nicht gravierend etwas geändert hat, werden alle Steuerbescheinigungen gleichzeitig erstellt und entsprechend ins OnlineArchiv gestellt, so war es zumindest letztes Jahr. Einige Kunden haben die Steuerunterlagen bereits am 17.03.2023 erhalten. Wer noch weitere Depots (nicht bei Consors) unter dem Dach der BNP hat, bekommt die Steuerbescheinigung eventuell erst Ende April. Das wurde auch so angekündigt.
Bei den von @Hawkwind genannten Seite gibt es einen guten Hinweis, warum viele Banken die Steuerbescheinigung eventuell nicht früher (z.B. Anfang des Jahres) ausstellen:
Zusammenfassend läßt sich sagen, dass alle inländischen Banken und Broker die gesetzliche Steuerbescheinigung in der Regel im ersten Quartal oder Anfang des zweiten Quartals des Folgejahres zur Verfügung stellen. Dabei gilt auch, dass je früher die Steuerbescheinigung zur Verfügung gestellt wird, desto nachteiliger ist dies. Denn viele steuerliche zu deklarierende Tatsachen klären sich meist erst im ersten Quartal. Stellt also eine Bank bereits am Anfang des Jahres die Steuerbescheinigung aus, kann es vorkommen, dass diese nochmal mittels Korrekturmitteilung geändert wird. Dies ist immer dann ärgerlich, wenn der Steuerpflichtige diese schon im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung verwendet hat.