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Steuerbescheinigung 2020

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Registriert: 29.08.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wann kann ich mit meiner Steuerbescheinigung für das Jahr 2020 rechnen ?

Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

 

Siegfried 

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
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Beiträge: 1933
Registriert: 31.10.2016

Da gab es am 16.12.2020 ein wunderschönes Dokument im Online Archiv, das deine Frage beantwortet:

 

Ihre Steuerdokumente 2020
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Consorsbank ist eine eingetragene Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland (AG nach franz. Recht).
Standort Nürnberg: Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg, HRB Nürnberg 31129, USt-IdNr. DE191528929
Fon +49 (0) 911 / 369-30 00, Fax +49 (0) 911 / 369-10 00, info@consorsbank.de, www.consorsbank.de
Sitz der BNP Paribas S.A.: 16, boulevard des Italiens, 75009 Paris, Frankreich, Registergericht: R.C.S. Paris 662 042 449
Président du Conseil d‘Administration (Präsident des Verwaltungsrates): Jean Lemierre, Directeur Général (Generaldirektor): Jean-Laurent Bonnafé
Consorsbank • 90318 Nürnberg
Ende März 2021 ist es wieder soweit! Wir stellen Ihnen Ihre Jahressteuerbescheinigung in Ihrem
OnlineArchiv bereit.
Wichtig: Die Bescheinigung als auch die Erträgnisaufstellung werden mit dem Datum 31. Dezember 2020
unter dem Dokumenttyp »Steuerdokumente« gespeichert.
Und so gelangen Sie in wenigen Schritten zu Ihren steuerlichen Unterlagen:
 Loggen Sie sich ein.
 Rufen Sie Ihr OnlineArchiv auf und filtern Sie nach dem Dokumenttyp »Steuerdokumente«.
 Der Anzeigezeitraum in Ihrem OnlineArchiv ist auf die vergangenen sechs Monate voreingestellt.
Erweitern Sie daher den Zeitraum auf den 31. Dezember 2020.
Sie wünschen sich Ihre Jahressteuerbescheinigung mit der Post? Dann fordern Sie Ihre
Ersatzbescheinigung ab Januar 2021 doch einfach online an. Unter »Mein Konto & Depot > Steuer >
Steuerbescheinigung« geht das ganz bequem. Das Porto buchen wir dann anschließend von Ihrem Konto
ab.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Steuern finden Sie hier: »Service & Kontakt > Steuern«.
Freundliche Grüße
Ihre Consorsbank


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Beiträge: 2206
Registriert: 12.01.2019

Hallo @Hawkwind ,

....gut, dass du den gesamten CB-Text eingestellt hast. Die nächste Anfrage zur Steuerbescheinigung 2020 kommt bestimmt. Man kann dann direkt zu deinem Post verlinken........:).

 

LG+

onra


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Beiträge: 4638
Registriert: 06.02.2015

Ergänzung:

Auf der Seite "Steuern: Wichtige Informationen für Sie zusammengefasst" steht:

März 2021: Erstellung Ihrer Jahressteuerbescheinigung 2020
Wir stellen Ihnen Ihre Jahressteuerbescheinigung 2020 voraussichtlich Ende März 2021 in Ihrem OnlineArchiv zur Verfügung.

Wichtig für Sie zu wissen: Führen Sie sowohl bei der DAB BNP Paribas als auch bei der Consorsbank ein Konto? Dann erhalten Sie Ihre Jahresendbelege Mitte April 2021.

Die Bescheinigung wird unter dem Dokumenttyp Steuerdokumente gespeichert. Sie finden Ihre Steuerbescheinigung zusammen mit Ihrer Erträgnisaufstellung unter dem Datum 31. Dezember 2020.


Regelmäßiger Autor
Beiträge: 48
Registriert: 13.04.2018

... und warum braucht eigentlich die Consorsbank als Onlineinstitut für die Erstellung der Steuerbescheinigungen immer so lang? Eigentlich müssten die übermittelten Steuerbelege spätestens Ende Februar bei den Kunden eingegangen sein. Aber sowas interessiert unsere Onlinebank erst gar nicht. Schade. Und über die Gründe dieser - alle Jahre wieder - auftretenden Verzögerungen erfährt der Kunde: NICHTS! Eine eigenartige Tranzparenz im Jahre 2021.


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Beiträge: 1933
Registriert: 31.10.2016

NICHTS? Vor drei Wochen wurden noch fleißig Dividenden von Realty Inc. korrigiert und umgebucht. Vielleicht gibt es da noch wildere Beispiele.

 

Aber um die ganze Geschichte zu relativieren: ich benötige für die letzte Steuererklärung meines verstorbenen Vaters eine Bescheinigung über seine Rente im Jahr 2020. Vor drei Wochen schriftlich angefordert. Passiert ist nichts. Telefonat gestern: ja, das Schreiben ist da. Aber wir wissen nicht, wo wir es hinschicken sollen. Lesekompetenz bei der DRV: Null! Dann. aber woher wissen wir, dass wir das an sie schicken dürfen? Meine Antwort: ich rufe jetzt beim Finanzamt an und teile denen mit, dass ich wegen der DRV keine Steuererklärung machen kann. Nein nein, warten sie mal. Plötzlich eine neue Mail-Adresse mit der Bitte einer Kopie des Erbscheins und Zusage sofortiger Bearbeitung. Geht doch.

 

Oder zurück zur CB: Nachlassbearbeitung meines Vaters. Interner Übertrag innerhalb der CB. Am 05.03. wurde ich angeschrieben: Somit ist die Nachlassbearbeitung in unseren Haus abgeschlossen. Wie bitte???? Außer einer Adressänderung (Zusatz von c/o) ist NICHTS passiert. Da sind anscheinend ein paar Träumer beschäftigt. Sozusagen das CB-Dreamteam.


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(...) "Eigentlich müssten die übermittelten Steuerbelege spätestens Ende Februar bei den Kunden eingegangen sein."(...)

@wub :

Diese Behauptung bezeichne ich als falsch, solange Du dafür keine zuverlässige Quelle lieferst.

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
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Beiträge: 2206
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Hallo @Hawkwind [ off or on topic DRV],

...kleine Empfehlung am Rande. Es macht zu Lebzeiten Sinn, vorausgesetzt man denkt an die ein oder andere Eventualität im Leben, der DRV gegenüber eine Vollmacht von der zu betreuenden Person ausstellen zu lassen, diese in Angelegenheiten der Rentenversicherung über den Tod hinaus zu vertreten.

Ist wenig Papierkram und macht später im Falle eines Falles wenig trouble....

 

Schöne WE+

onra

 


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Beiträge: 2206
Registriert: 12.01.2019

Hallo @wub ,

...damit wir die nötige Transparenz bei einer Vielzahl von Banken/Brokern herstellen und etwas mehr Sachlichkeit walten lassen können....

Hier findet man die zu erwartenden Bereitstellungsdaten für die Steuerbescheinigungen 2020. Eins von 17 aufgezählten Bankhäusern kann Ende Februar liefern, also nicht ganz 6%......., insofern liegt @stocksour  mit der Bewetung deines Beitrags mit einer Trefferquote von ca. 94% ziemlich gut.....;).

 

https://www.brokerexperte.de/steuerbescheinigung/

 

LG

onra


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Beiträge: 1933
Registriert: 31.10.2016

Hallo @onra

 

ich danke für die uberaus interessante Aufstellung der Bereitstellungsdaten. Damit kann man allen Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen. Natürlich schafft es die Bank (spar da), für ihre Genossenschaftseinlage die Bescheinigung bereits Anfang Februar zur Verfügung zu stellen. Mit Börsen haben die nichts am Hut.

 

Kurz nochmals OT zur DRV: für das Jahr 2016 bekam ich die Aufstellung noch völlig unbürokratisch nach einem kurzen Anruf. Aber dank der DSGVO geht anscheinend nichts mehr ohne Legitimation. Nur schade, dass man nicht in der Lage ist, von sich aus das dem "Kunden" mitzuteilen. Aussitzen ist eben leichter und fingerschonender.

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